Share Deal

M&A-Transaktionsstruktur, bei der die Aktien der Zielgesellschaft erworben werden — die Gesellschaft bleibt rechtlich bestehen, Käufer übernimmt alle Aktiven und Passiven.

Definition

Ein Share Deal ist eine M&A-Transaktion, bei der die Aktien der Zielgesellschaft erworben werden. Die Gesellschaft selbst bleibt rechtlich unverändert bestehen, mit allen Aktiven, Passiven, Verträgen, Bewilligungen, Mitarbeitenden und Verbindlichkeiten. Es wechselt nur die Eigentümerschaft auf Aktionärs-Ebene.

Share Deals sind die häufigste M&A-Struktur in der Schweiz, besonders bei grösseren Transaktionen, bei börsenkotierten Targets und bei steuerlich motivierter Strukturierung. Die Vereinfachung gegenüber Asset Deals ist erheblich, da keine einzelnen Vermögenswerte, Verträge oder Mitarbeitenden übertragen werden müssen. Der Käufer übernimmt allerdings auch alle Risiken und Eventualverbindlichkeiten der Zielgesellschaft.

Mechanismus und Rechtsgrundlage

Share Deals sind rechtlich und steuerlich präzise strukturiert:

Aktien-Übertragung (OR Art. 684, 685a)

Die Aktien-Übertragung erfolgt je nach Aktien-Art unterschiedlich:

  • Inhaberaktien: durch Übergabe (heute selten, da Inhaberaktien stark eingeschränkt).
  • Namenaktien: durch Indossament und Übergabe, plus Eintragung im Aktienbuch.
  • Vinkulierte Namenaktien: zusätzlich VR-Zustimmung gemäss Statuten.
  • Bucheffekten: durch Buchung im Depot.

Aktien-Kaufvertrag (SPA)

Der Sale and Purchase Agreement regelt:

  • Kaufpreis und Strukturierung (Locked Box oder Completion Account).
  • Conditions Precedent (Behörden, Finanzierung).
  • Garantien und Gewährleistungen (Reps and Warranties).
  • Indemnities für spezifische Risiken.
  • Limitations (Cap, Basket, Deminimis, Limitations-Periods).
  • Closing-Mechanik.

Sorgfaltspflicht (OR Art. 717)

Der VR der Verkäuferin und des Käufers müssen die Transaktion sorgfältig prüfen. Beim Käufer-VR steht die Due Diligence im Zentrum, da alle Risiken übernommen werden. Bei der Verkäuferin geht es um Bewertung, Strukturierung und Garantien-Verhandlung.

Mantel-Handel und Verlust-Übertragung

Der Erwerb einer Gesellschaft mit Verlust-Vorträgen ist nur möglich, wenn das wirtschaftliche Geschäft fortgeführt wird. Mantel-Handel-Konstellationen (Erwerb leerer Mantel-Gesellschaften) führen zum Verlust der steuerlichen Attribute.

Übernahmerecht bei börsenkotierten

Beim Erwerb von 33 Prozent der Stimmrechte greift das Pflichtangebot (Schwellen-Pflichtangebot). UEK-Aufsicht überwacht den Prozess, Mindestpreis-Regeln und Gleichbehandlungs-Pflichten sind zu beachten.

Wettbewerbsrecht

Fusionskontrolle durch WEKO bei Überschreitung der Umsatzschwellen. EU-Fusionskontrolle bei EU-Bezug. Genehmigungen sind Conditions Precedent.

Branchen-Regulierung

FINMA bei Finanzinstituten, BAG bei Pharma, BAKOM bei Telekom. Change-of-Control-Notifikationen oder -Genehmigungen.

Praxis Schweiz

Strukturierung

Die Schweizer Praxis bevorzugt Share Deals bei:

  • Grösseren Transaktionen mit komplexer Vertrags-Struktur.
  • Verkäufern als natürliche Personen wegen Kapitalgewinn-Ausnahme.
  • Stabilen Geschäften mit niedrigen Eventualverbindlichkeiten.
  • Erhalt steuerlicher Attribute (Verlust-Vorträge, Reserven).

Steuerliche Aspekte

Verkäufer-Seite:

  • Natürliche Personen: Kapitalgewinn aus Privatvermögen typisch steuerfrei.
  • Juristische Personen: Beteiligungsabzug bei Beteiligungen ab 10 Prozent.
  • Indirekte Teilliquidation und Transponierung als Risiken bei steuerneutralen Strukturen.

Käufer-Seite:

  • Goodwill aus Share Deal nicht abschreibbar (im Unterschied zum Asset Deal).
  • Akquisitions-Schulden absetzbar über Debt-Push-Down-Strukturen.
  • Verlust-Vorträge der Zielgesellschaft bei Fortführung des Geschäfts erhalten.

Garantien-Architektur

Standard-Garantien:

  • Eigentum an den Aktien (Title).
  • Kapital-Struktur und Aktien-Verhältnisse.
  • Finanzielle Lage und Jahresabschlüsse.
  • Wesentliche Verträge.
  • Eigentum und IP.
  • Compliance und Lizenzen.
  • Steuern (separat als Tax-Indemnity).
  • Personal und Pensionen.
  • Litigation und Eventualverbindlichkeiten.
  • Real Estate und Umwelt.

Limitations:

  • Cap: typisch 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises für allgemeine Garantien.
  • Basket: Schwelle für Geltendmachung (typisch 0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises).
  • Deminimis: Mindesthöhe für Einzelansprüche.
  • Limitations-Periods: typisch 18 bis 24 Monate, länger für spezifische Themen (Steuer, Umwelt).

W&I-Versicherung

Warranty and Indemnity Insurance ist bei grösseren Transaktionen Standard. Vorteile:

  • Sauberer Exit für Verkäufer.
  • Höhere Sicherheit für Käufer.
  • Schnellere Vertragsverhandlung (Versicherung übernimmt Risiko-Cap).
  • Lange Limitations-Periods möglich.

Prämien typisch 0,8 bis 2,5 Prozent der versicherten Summe.

Kaufpreis-Mechanismen

Locked Box:

  • Referenz-Bilanz zu definiertem Stichtag.
  • Kein Kaufpreis-Anpassung post-Closing.
  • Leakage-Verbot vom Stichtag bis Closing.
  • Einfacher, schneller, Risiko beim Käufer.

Completion Account:

  • Bilanz zum Closing erstellt.
  • Working Capital, Cash, Schulden post-Closing angepasst.
  • Komplexer, häufig Streitigkeiten über Anpassungen.
  • Genauer, mehr Verhandlungs-Aufwand.

Häufige Fehler

Mangelhafte Due Diligence

Da der Käufer alle Risiken übernimmt, sind DD-Lücken folgenreich. Übersehene Tax-Risiken, Compliance-Verstösse oder Eventualverbindlichkeiten werden zum Kosten-Treiber nach Closing.

Ungenügende Garantien-Verhandlung

Schwache Garantien-Strukturen mit niedrigen Caps und kurzen Limitations-Periods lassen den Käufer auf Risiken sitzen. Verkäufer drängen auf knappe Garantien, Käufer müssen verhandeln.

Vernachlässigte Tax-Indemnity

Steuer-Risiken (historische Veranlagungen, Verrechnungspreise, Mehrwertsteuer) brauchen separate Tax-Indemnity mit eigenen Caps und Periods. Sub-summierung in allgemeinen Garantien ist unzureichend.

Change-of-Control-Klauseln übersehen

Kritische Verträge (Kunden, Lieferanten, Banken, Lizenzen) können Change-of-Control-Klauseln enthalten, die Konsens oder Kündigungsrecht auslösen. Übersehen führt zu Wert-Verlust nach Closing.

Behörden-Genehmigungen unterschätzt

Wettbewerbs- und Branchen-Genehmigungen brauchen Zeit. Strukturierung als Conditions Precedent und realistische Zeitplanung sind essenziell.

Kaufpreis-Mechanismus falsch gewählt

Locked Box bei volatilen Geschäften oder Completion Account bei stabilen Geschäften führt zu unnötiger Komplexität oder Risiko. Wahl des Mechanismus muss zu Geschäft passen.

Verlust-Übertragung übersehen

Verlust-Vorträge sind nur unter Geschäftsfortführung erhalten. Wesentliche Geschäftsänderungen nach Closing können zu Verlust führen.

W&I-Insurance falsch strukturiert

Lücken zwischen Garantien und Insurance führen zu unversicherten Risiken. Sorgfältige Abstimmung zwischen SPA und Policy ist nötig.

Abgrenzung

Asset Deal

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte übertragen. Share Deal überträgt die Gesellschaftshülle mit allen Aktiven und Passiven.

Vermögensübertragung nach FusG

Vermögensübertragung nach FusG Art. 29 ist eine spezielle Asset-Deal-Variante mit vereinfachter Übertragung. Share Deal überträgt Aktien, nicht Aktiven.

Fusion

Bei Fusion verschmelzen zwei Gesellschaften zu einer Einheit. Share Deal lässt die Zielgesellschaft als selbstständige Tochter bestehen.

Equity Investment

Equity Investment ist Beteiligungs-Erwerb ohne Kontroll-Wechsel. Share Deal überträgt typisch Mehrheits- oder Vollkontrolle.

Joint Venture

Joint Venture ist gemeinsame Tochter zweier Mütter. Share Deal überträgt vollständig die Eigentümerschaft.

Tender Offer

Tender Offer ist öffentliches Übernahmeangebot an Aktionäre. Share Deal ist die zugrundeliegende Transaktions-Struktur, Tender Offer ist die spezifische Form bei börsenkotierten Targets.

Häufige Fragen

Was ist ein Share Deal?
Ein Share Deal ist eine M&A-Transaktion, bei der die Aktien der Zielgesellschaft erworben werden. Die Gesellschaft selbst bleibt rechtlich unverändert bestehen, mit allen Aktiven, Passiven, Verträgen, Bewilligungen und Verbindlichkeiten. Es wechselt nur die Eigentümerschaft. Im Unterschied zum Asset Deal werden keine einzelnen Vermögenswerte übertragen, sondern die Gesellschaftshülle als Ganzes.
Welche Vorteile bietet ein Share Deal?
Erstens administrative Einfachheit: keine Einzel-Übertragung von Verträgen, Bewilligungen oder Mitarbeitenden. Zweitens steuerliche Vorteile für Verkäufer, da der Kapitalgewinn natürlicher Personen typischerweise steuerfrei ist. Drittens Kontinuität für die Zielgesellschaft, was Kunden- und Lieferanten-Beziehungen stabilisiert. Viertens Erhalt von Verlust-Vorträgen und steuerlichen Attributen. Fünftens Vermeidung von Mehrwertsteuer-Komplikationen beim Übergang.
Welche Nachteile hat ein Share Deal?
Erstens übernimmt der Käufer alle Risiken und Eventualverbindlichkeiten der Zielgesellschaft, auch unbekannte. Zweitens sind Verlust-Übertragungen eingeschränkt nach Mantel-Handel-Regeln. Drittens gestaltet sich die steuerliche Optimierung des Kaufpreises schwieriger (Goodwill nicht abschreibbar). Viertens trägt der Käufer historisches Altlasten-Risiko. Fünftens sind Garantien des Verkäufers zentral, da der Käufer die Gesellschaft mit allen Risiken übernimmt.
Welche Garantien sind bei Share Deals üblich?
Der SPA enthält typisch umfangreiche Garantien zur finanziellen Lage, zu Aktivierung von Eigentum, zu Vertragsbeständen, zu Compliance, zu Steuern, zu Streitigkeiten, zu Personal und zu IP. W&I-Versicherungen (Warranty and Indemnity Insurance) sind bei grösseren Transaktionen Standard und ersetzen oder ergänzen Verkäufer-Garantien. Spezifische Tax-Indemnities und Eventual-Indemnities decken bekannte Risiken.
Wie wird der Kaufpreis bei Share Deals strukturiert?
Häufig als Enterprise Value mit Bridging zur Equity Value: Enterprise Value abzüglich Nettoverschuldung plus Überschuss-Cash plus Working-Capital-Anpassung. Locked-Box-Mechanismen mit Referenz-Bilanz oder Completion-Account-Mechanismen mit Post-Closing-Anpassung sind die zwei Standard-Strukturen. Earn-out-Komponenten basierend auf Performance sind möglich. Escrow-Beträge sichern Garantie-Ansprüche.
Welche Verantwortung trägt der VR bei Share Deals?
Auf Verkäufer-Seite muss der VR Bewertung, Strukturierung und Garantien sorgfältig prüfen. Auf Käufer-Seite ist eine substanzielle Due Diligence essenziell, da alle Risiken mit übernommen werden. Sorgfaltspflicht nach OR Art. 717 verlangt dokumentierte Bewertung, Marktcheck und Risiko-Würdigung. Bei börsenkotierten Aktien gelten Übernahmerecht und UEK-Vorschriften. Generalversammlungs-Zustimmung kann je nach Wesentlichkeit nötig sein.
Welche Rolle spielt die Due Diligence?
Da der Käufer alle Risiken übernimmt, ist die Due Diligence beim Share Deal besonders wichtig. Sie umfasst kommerzielle, finanzielle, rechtliche, steuerliche, operative und ESG-Dimensionen. Schwerpunkt liegt auf Eventualverbindlichkeiten, Compliance-Risiken, Garantien-Ansprüchen, Pensionsverpflichtungen, Umweltrisiken und Personal-Themen. Die DD-Findings bestimmen die Bewertung, die Garantien-Struktur und die Indemnities.
Welche Fehler werden bei Share Deals häufig gemacht?
Übergangs-Risiko durch unbekannte Altlasten unterschätzt, mangelhafte Due Diligence in steuerlichen und compliance-relevanten Bereichen, ungenügende Garantien-Verhandlung, falsche Kaufpreis-Strukturierung mit nachträglichen Anpassungs-Streitigkeiten, vernachlässigte Behörden-Genehmigungen (Wettbewerb, Branchen-Regulator), übersehen von Change-of-Control-Klauseln in kritischen Verträgen, unterschätzte Tax-Risiken bei internationaler Konstellation, unzureichende W&I-Insurance-Strukturen.

Verwandte Einträge

  • Asset DealM&A-Transaktionsstruktur, bei der einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft erworben werden, statt der Aktien der Gesellschaft selbst.
  • M&A (Mergers and Acquisitions)Transaktionen, in denen Gesellschaften vollständig oder teilweise zusammengeführt, übernommen oder veräussert werden — strategische und haftungsrelevante VR-Verantwortung.
  • Due DiligenceSystematische Prüfung der Stärken, Schwächen und Risiken einer Gesellschaft oder Transaktion vor wesentlichen Entscheidungen — Voraussetzung der VR-Sorgfaltspflicht.
  • Distressed M&AVerkauf einer Gesellschaft oder von Geschäftsteilen in akuter Liquiditäts- oder Existenzkrise unter erheblichem Zeitdruck und mit besonderen Anforderungen an die VR-Sorgfalt.

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