Share Deal
M&A-Transaktionsstruktur, bei der die Aktien der Zielgesellschaft erworben werden — die Gesellschaft bleibt rechtlich bestehen, Käufer übernimmt alle Aktiven und Passiven.
Definition
Ein Share Deal ist eine M&A-Transaktion, bei der die Aktien der Zielgesellschaft erworben werden. Die Gesellschaft selbst bleibt rechtlich unverändert bestehen, mit allen Aktiven, Passiven, Verträgen, Bewilligungen, Mitarbeitenden und Verbindlichkeiten. Es wechselt nur die Eigentümerschaft auf Aktionärs-Ebene.
Share Deals sind die häufigste M&A-Struktur in der Schweiz, besonders bei grösseren Transaktionen, bei börsenkotierten Targets und bei steuerlich motivierter Strukturierung. Die Vereinfachung gegenüber Asset Deals ist erheblich, da keine einzelnen Vermögenswerte, Verträge oder Mitarbeitenden übertragen werden müssen. Der Käufer übernimmt allerdings auch alle Risiken und Eventualverbindlichkeiten der Zielgesellschaft.
Mechanismus und Rechtsgrundlage
Share Deals sind rechtlich und steuerlich präzise strukturiert:
Aktien-Übertragung (OR Art. 684, 685a)
Die Aktien-Übertragung erfolgt je nach Aktien-Art unterschiedlich:
- Inhaberaktien: durch Übergabe (heute selten, da Inhaberaktien stark eingeschränkt).
- Namenaktien: durch Indossament und Übergabe, plus Eintragung im Aktienbuch.
- Vinkulierte Namenaktien: zusätzlich VR-Zustimmung gemäss Statuten.
- Bucheffekten: durch Buchung im Depot.
Aktien-Kaufvertrag (SPA)
Der Sale and Purchase Agreement regelt:
- Kaufpreis und Strukturierung (Locked Box oder Completion Account).
- Conditions Precedent (Behörden, Finanzierung).
- Garantien und Gewährleistungen (Reps and Warranties).
- Indemnities für spezifische Risiken.
- Limitations (Cap, Basket, Deminimis, Limitations-Periods).
- Closing-Mechanik.
Sorgfaltspflicht (OR Art. 717)
Der VR der Verkäuferin und des Käufers müssen die Transaktion sorgfältig prüfen. Beim Käufer-VR steht die Due Diligence im Zentrum, da alle Risiken übernommen werden. Bei der Verkäuferin geht es um Bewertung, Strukturierung und Garantien-Verhandlung.
Mantel-Handel und Verlust-Übertragung
Der Erwerb einer Gesellschaft mit Verlust-Vorträgen ist nur möglich, wenn das wirtschaftliche Geschäft fortgeführt wird. Mantel-Handel-Konstellationen (Erwerb leerer Mantel-Gesellschaften) führen zum Verlust der steuerlichen Attribute.
Übernahmerecht bei börsenkotierten
Beim Erwerb von 33 Prozent der Stimmrechte greift das Pflichtangebot (Schwellen-Pflichtangebot). UEK-Aufsicht überwacht den Prozess, Mindestpreis-Regeln und Gleichbehandlungs-Pflichten sind zu beachten.
Wettbewerbsrecht
Fusionskontrolle durch WEKO bei Überschreitung der Umsatzschwellen. EU-Fusionskontrolle bei EU-Bezug. Genehmigungen sind Conditions Precedent.
Branchen-Regulierung
FINMA bei Finanzinstituten, BAG bei Pharma, BAKOM bei Telekom. Change-of-Control-Notifikationen oder -Genehmigungen.
Praxis Schweiz
Strukturierung
Die Schweizer Praxis bevorzugt Share Deals bei:
- Grösseren Transaktionen mit komplexer Vertrags-Struktur.
- Verkäufern als natürliche Personen wegen Kapitalgewinn-Ausnahme.
- Stabilen Geschäften mit niedrigen Eventualverbindlichkeiten.
- Erhalt steuerlicher Attribute (Verlust-Vorträge, Reserven).
Steuerliche Aspekte
Verkäufer-Seite:
- Natürliche Personen: Kapitalgewinn aus Privatvermögen typisch steuerfrei.
- Juristische Personen: Beteiligungsabzug bei Beteiligungen ab 10 Prozent.
- Indirekte Teilliquidation und Transponierung als Risiken bei steuerneutralen Strukturen.
Käufer-Seite:
- Goodwill aus Share Deal nicht abschreibbar (im Unterschied zum Asset Deal).
- Akquisitions-Schulden absetzbar über Debt-Push-Down-Strukturen.
- Verlust-Vorträge der Zielgesellschaft bei Fortführung des Geschäfts erhalten.
Garantien-Architektur
Standard-Garantien:
- Eigentum an den Aktien (Title).
- Kapital-Struktur und Aktien-Verhältnisse.
- Finanzielle Lage und Jahresabschlüsse.
- Wesentliche Verträge.
- Eigentum und IP.
- Compliance und Lizenzen.
- Steuern (separat als Tax-Indemnity).
- Personal und Pensionen.
- Litigation und Eventualverbindlichkeiten.
- Real Estate und Umwelt.
Limitations:
- Cap: typisch 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises für allgemeine Garantien.
- Basket: Schwelle für Geltendmachung (typisch 0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises).
- Deminimis: Mindesthöhe für Einzelansprüche.
- Limitations-Periods: typisch 18 bis 24 Monate, länger für spezifische Themen (Steuer, Umwelt).
W&I-Versicherung
Warranty and Indemnity Insurance ist bei grösseren Transaktionen Standard. Vorteile:
- Sauberer Exit für Verkäufer.
- Höhere Sicherheit für Käufer.
- Schnellere Vertragsverhandlung (Versicherung übernimmt Risiko-Cap).
- Lange Limitations-Periods möglich.
Prämien typisch 0,8 bis 2,5 Prozent der versicherten Summe.
Kaufpreis-Mechanismen
Locked Box:
- Referenz-Bilanz zu definiertem Stichtag.
- Kein Kaufpreis-Anpassung post-Closing.
- Leakage-Verbot vom Stichtag bis Closing.
- Einfacher, schneller, Risiko beim Käufer.
Completion Account:
- Bilanz zum Closing erstellt.
- Working Capital, Cash, Schulden post-Closing angepasst.
- Komplexer, häufig Streitigkeiten über Anpassungen.
- Genauer, mehr Verhandlungs-Aufwand.
Häufige Fehler
Mangelhafte Due Diligence
Da der Käufer alle Risiken übernimmt, sind DD-Lücken folgenreich. Übersehene Tax-Risiken, Compliance-Verstösse oder Eventualverbindlichkeiten werden zum Kosten-Treiber nach Closing.
Ungenügende Garantien-Verhandlung
Schwache Garantien-Strukturen mit niedrigen Caps und kurzen Limitations-Periods lassen den Käufer auf Risiken sitzen. Verkäufer drängen auf knappe Garantien, Käufer müssen verhandeln.
Vernachlässigte Tax-Indemnity
Steuer-Risiken (historische Veranlagungen, Verrechnungspreise, Mehrwertsteuer) brauchen separate Tax-Indemnity mit eigenen Caps und Periods. Sub-summierung in allgemeinen Garantien ist unzureichend.
Change-of-Control-Klauseln übersehen
Kritische Verträge (Kunden, Lieferanten, Banken, Lizenzen) können Change-of-Control-Klauseln enthalten, die Konsens oder Kündigungsrecht auslösen. Übersehen führt zu Wert-Verlust nach Closing.
Behörden-Genehmigungen unterschätzt
Wettbewerbs- und Branchen-Genehmigungen brauchen Zeit. Strukturierung als Conditions Precedent und realistische Zeitplanung sind essenziell.
Kaufpreis-Mechanismus falsch gewählt
Locked Box bei volatilen Geschäften oder Completion Account bei stabilen Geschäften führt zu unnötiger Komplexität oder Risiko. Wahl des Mechanismus muss zu Geschäft passen.
Verlust-Übertragung übersehen
Verlust-Vorträge sind nur unter Geschäftsfortführung erhalten. Wesentliche Geschäftsänderungen nach Closing können zu Verlust führen.
W&I-Insurance falsch strukturiert
Lücken zwischen Garantien und Insurance führen zu unversicherten Risiken. Sorgfältige Abstimmung zwischen SPA und Policy ist nötig.
Abgrenzung
Asset Deal
Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte übertragen. Share Deal überträgt die Gesellschaftshülle mit allen Aktiven und Passiven.
Vermögensübertragung nach FusG
Vermögensübertragung nach FusG Art. 29 ist eine spezielle Asset-Deal-Variante mit vereinfachter Übertragung. Share Deal überträgt Aktien, nicht Aktiven.
Fusion
Bei Fusion verschmelzen zwei Gesellschaften zu einer Einheit. Share Deal lässt die Zielgesellschaft als selbstständige Tochter bestehen.
Equity Investment
Equity Investment ist Beteiligungs-Erwerb ohne Kontroll-Wechsel. Share Deal überträgt typisch Mehrheits- oder Vollkontrolle.
Joint Venture
Joint Venture ist gemeinsame Tochter zweier Mütter. Share Deal überträgt vollständig die Eigentümerschaft.
Tender Offer
Tender Offer ist öffentliches Übernahmeangebot an Aktionäre. Share Deal ist die zugrundeliegende Transaktions-Struktur, Tender Offer ist die spezifische Form bei börsenkotierten Targets.
Häufige Fragen
Was ist ein Share Deal?
Welche Vorteile bietet ein Share Deal?
Welche Nachteile hat ein Share Deal?
Welche Garantien sind bei Share Deals üblich?
Wie wird der Kaufpreis bei Share Deals strukturiert?
Welche Verantwortung trägt der VR bei Share Deals?
Welche Rolle spielt die Due Diligence?
Welche Fehler werden bei Share Deals häufig gemacht?
Verwandte Einträge
- Asset Deal — M&A-Transaktionsstruktur, bei der einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft erworben werden, statt der Aktien der Gesellschaft selbst.
- M&A (Mergers and Acquisitions) — Transaktionen, in denen Gesellschaften vollständig oder teilweise zusammengeführt, übernommen oder veräussert werden — strategische und haftungsrelevante VR-Verantwortung.
- Due Diligence — Systematische Prüfung der Stärken, Schwächen und Risiken einer Gesellschaft oder Transaktion vor wesentlichen Entscheidungen — Voraussetzung der VR-Sorgfaltspflicht.
- Distressed M&A — Verkauf einer Gesellschaft oder von Geschäftsteilen in akuter Liquiditäts- oder Existenzkrise unter erheblichem Zeitdruck und mit besonderen Anforderungen an die VR-Sorgfalt.
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