Mandatsvertrag VR
Vertragliche Regelung ergänzender Aspekte eines VR-Mandats, insbesondere Vergütung, Spesen, Vertraulichkeit, Haftung, D&O und Beendigungs-Modalitäten.
Definition
Ein Mandatsvertrag VR ist die vertragliche Regelung ergänzender Aspekte eines VR-Mandats zwischen Gesellschaft und VR-Mitglied. Das eigentliche Organ-Verhältnis entsteht durch die Wahl an der Generalversammlung. Der Mandatsvertrag regelt die schuldrechtlichen Aspekte, die das Organ-Verhältnis ergänzen.
Hinweis: Mandatsvertrag VR ist ein in der Beratungs- und Vermittlungs-Praxis von vrmandat.com etablierter Begriff. Er hat keine eigene gesetzliche Verankerung im OR. Rechtlich handelt es sich um einen Auftrag nach OR Art. 394 ff oder einen gemischten Vertrag, ergänzend zum aktienrechtlichen Organ-Verhältnis. Eine breit zitierte wissenschaftliche Standarddefinition existiert (noch) nicht, in der Praxis ist der Begriff jedoch etabliert.
Rechtlicher Charakter
- Organ-Verhältnis: durch Wahl der Generalversammlung, zwingendes Aktienrecht.
- Mandatsvertrag: schuldrechtliche Ergänzung, primär nach Auftragsrecht.
- Verhältnis: Mandatsvertrag darf zwingende Organ-Pflichten nicht aushebeln.
Bei Diskrepanz zwischen Mandatsvertrag und Organ-Pflichten gehen die Organ-Pflichten vor.
Typische Inhalte
Vergütung
- Fixe Jahres-Vergütung.
- Ausschuss-Vergütungen für zusätzliche Funktionen.
- Auszahlungs-Modus: monatlich, quartalsweise, jährlich.
- Aktien-Komponente bei börsenkotierten Gesellschaften.
- Bei börsenkotierten Gesellschaften: Bezug auf GV-Beschluss.
Spesen
- Reisekosten und Übernachtungen.
- Sitzungs-Verpflegung und Bewirtungs-Kosten.
- Telefon und IT-Aufwand.
- Weiterbildungs-Kosten im Mandats-Kontext.
Vertraulichkeit
- Während des Mandats und nach Beendigung.
- Umfang: Geschäftsgeheimnisse, Strategie, Personal-Themen.
- Ausnahmen für gesetzliche Offenlegungspflichten.
Konkurrenz
- In erlaubtem Rahmen: zwingende Treuepflicht nach OR Art. 717 reicht weiter als vertragliche Konkurrenzklauseln.
- Cross-Mandate und Offenlegungs-Pflichten.
Haftung und D&O
- Bestätigung der D&O-Versicherung.
- Deckungssumme und Ausschlüsse.
- Side-A-Deckung für nicht-versicherbare Fälle.
- Vertragliche Haftungs-Beschränkungen in engen, zulässigen Grenzen.
Beendigung
- Ordentliche Demission: Modalitäten, Übergabe.
- Ausserordentliche Beendigung: wichtige Gründe.
- Übergangs-Regelungen: Honorar pro rata, Spesen-Abrechnung.
- Nachvertragliche Pflichten: Vertraulichkeit, Rückgabe von Dokumenten.
Ergänzende Aspekte
- Hinweis auf Pflichtenheft und Geschäftsordnung.
- Allfällige zusätzliche Aufgaben (Ausschuss-Mandate).
- Datenschutz und persönliche Daten.
Nicht regelbar
- Zwingende Organ-Pflichten nach OR.
- Unübertragbare Aufgaben nach OR Art. 716a.
- Verantwortlichkeit gegenüber Aktionären und Gläubigern.
- Bei börsenkotierten Gesellschaften: Vergütungs-Beschränkungen nach VegüV-Nachfolgeregelungen.
Praxis-Empfehlungen
- Schriftform auch bei langjährigem Vertrauensverhältnis.
- Klärung vor Antritt: nicht nach erster Sitzung.
- Standardvorlagen als Ausgangspunkt, Anpassung an Spezifika.
- Anwaltliche Prüfung bei substanziellen Vergütungen oder bei börsenkotierten Mandaten.
- Regelmässige Aktualisierung: bei Vergütungs-Änderungen, neuen Ausschuss-Mandaten.
- Vertragsexemplar für VR-Mitglied und Gesellschaft.
Häufige Fehler
- Mündliche Vereinbarungen ohne Schriftlichkeit.
- Unklare Vergütungs-Höhe nach Wahl.
- Fehlende D&O-Klärung.
- Ungeklärte Spesenregelung.
- Fehlende Beendigungs-Klausel.
- Vermischung mit Beratungs-Mandaten ohne saubere Trennung.
Abgrenzung
- Pflichtenheft VR: beschreibt Aufgaben und Erwartungen, Mandatsvertrag regelt vertragliche Aspekte.
- Geschäftsordnung VR: regelt Gremium-Funktionsweise, Mandatsvertrag regelt einzelne Person.
- Organ-Verhältnis: zwingendes Aktienrecht durch Wahl, Mandatsvertrag ist schuldrechtliche Ergänzung.
Häufige Fragen
Was ist ein Mandatsvertrag VR?
Ist ein schriftlicher Mandatsvertrag zwingend?
Welche Inhalte gehören in einen Mandatsvertrag?
Welche Aspekte können nicht durch Mandatsvertrag geregelt werden?
Wer formuliert und unterzeichnet den Mandatsvertrag?
Welche typischen Konflikte werden durch Mandatsvertrag vermieden?
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