Pflichten & Haftung
Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Verantwortlichkeitsklage, Business Judgment Rule
Einträge
- Business Judgment Rule
Grundsatz, der Verwaltungsratsmitglieder bei sorgfältig vorbereiteten unternehmerischen Entscheidungen vor Haftung schützt.
- D&O-Versicherung
Versicherung, die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder gegen persönliche Haftungsansprüche aus ihrer Organtätigkeit schützt.
- Haftung des Verwaltungsrats
Persönliche, solidarische und unbeschränkte Haftung der VR-Mitglieder für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber Gesellschaft, Aktionären und Gläubigern.
- Haftungsrisiko
Risiko der persönlichen finanziellen Inanspruchnahme eines VR-Mitglieds — beeinflusst durch Branche, Gesellschaftsgrösse, Mandatsführung und Versicherungsschutz.
- Informationspflicht
Pflicht der Geschäftsleitung, den Verwaltungsrat aktuell, vollständig und wahrheitsgemäss zu informieren — Voraussetzung für die Sorgfaltspflicht des VR.
- Interessenkonflikt
Situation, in der ein VR-Mitglied Eigeninteresse oder Drittinteresse hat, das mit dem Gesellschaftsinteresse kollidiert — auslösender Mechanismus der Treuepflicht.
- Mitwirkungspflicht
Pflicht der VR-Mitglieder zur aktiven Beteiligung an der VR-Arbeit — Vorbereitung, Teilnahme, Beitrag und Kontrolle.
- Rechenschaftspflicht
Pflicht des VR, Entscheide, Aufsicht und Ergebnisse nachvollziehbar zu erklären und zu dokumentieren, gegenüber GV, Aktionären und Aufsichtsbehörden.
- Sorgfaltspflicht
Pflicht der Verwaltungsratsmitglieder zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss OR Art. 717.
- Treuepflicht
Pflicht der Verwaltungsratsmitglieder, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und eigene Interessen zurückzustellen — eine der zwei zentralen Verhaltenspflichten gemäss OR Art. 717.
- Unübertragbare Aufgaben des Verwaltungsrats
Sieben gesetzlich definierte Kernaufgaben gemäss OR Art. 716a, die der VR weder an die Geschäftsleitung noch an Dritte delegieren kann.
- Verantwortlichkeitsklage
Schadenersatzklage gegen Organpersonen wegen schuldhafter Pflichtverletzung — zentrales Durchsetzungsinstrument der Organhaftung gemäss OR Art. 754.