Business Judgment Rule
Grundsatz, der Verwaltungsratsmitglieder bei sorgfältig vorbereiteten unternehmerischen Entscheidungen vor Haftung schützt.
Definition
Die Business Judgment Rule (BJR) ist ein vom Schweizerischen Bundesgericht anerkannter Grundsatz, der die richterliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen des Verwaltungsrats einschränkt. Sie schützt VR-Mitglieder vor persönlicher Haftung, wenn die Entscheidung sorgfältig vorbereitet, in gutem Glauben und ohne Interessenkonflikt getroffen wurde — auch wenn sich die Entscheidung im Nachhinein als wirtschaftlich falsch erweist.
Der Grundsatz stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Corporate Law (Delaware) und wurde in der Schweiz erstmals 2012 vom Bundesgericht (BGE 139 III 24) ausdrücklich übernommen.
Voraussetzungen
Damit die Business Judgment Rule schützt, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Angemessene Informationsbasis — vor der Entscheidung wurden die relevanten Fakten beschafft und gewürdigt.
- Frei von Interessenkonflikten — kein eigenes oder fremdes Interesse beeinflusste die Entscheidung.
- Im Interesse der Gesellschaft — die Entscheidung wurde in gutem Glauben zum Wohl der Gesellschaft getroffen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, überprüft das Gericht nicht den Inhalt der Entscheidung, sondern nur den Prozess.
Praktische Bedeutung
Die BJR akzeptiert, dass unternehmerische Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden müssen. Sie ermöglicht risikobereiten Entscheidungen, ohne dass der Verwaltungsrat aus Angst vor Haftung jede Innovation oder Investition verweigert. Sie verlagert die Prüfung vom Ergebnis auf den Entscheidungsprozess.
Was die BJR NICHT schützt
- Verletzungen der Treuepflicht (Eigeninteresse, Insider-Geschäfte.)
- Verletzungen gesetzlicher Pflichten (z.B. Überschuldungsanzeige.)
- Entscheidungen ohne Informationsgrundlage oder bei offensichtlichem Missbrauch.
- Unterlassen rechtzeitiger Reaktion auf erkannte Risiken.
Praxis-Empfehlungen
- VR-Sitzungen sorgfältig protokollieren — Protokoll dokumentiert die Informationsgrundlage.
- Materielle Entscheidungen durch Vorabklärungen (Due Diligence, Gutachten) absichern.
- Interessenkonflikte offenlegen und betroffene Mitglieder vom Entscheid ausschliessen.
- Externe Beratung bei komplexen oder risikoreichen Entscheidungen beiziehen.
Häufige Fragen
Was ist die Business Judgment Rule?
Wann schützt die Business Judgment Rule den Verwaltungsrat?
Was schützt die Business Judgment Rule NICHT?
Stammt die Business Judgment Rule aus dem Schweizer Recht?
Wie weist ein Verwaltungsrat im Streitfall die Voraussetzungen der BJR nach?
Was unterscheidet die BJR von der Décharge?
Gilt die BJR auch für die Geschäftsleitung?
Welche Rolle spielt die BJR bei Risikogeschäften?
Verwandte Einträge
- Sorgfaltspflicht — Pflicht der Verwaltungsratsmitglieder zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss OR Art. 717.
- Verwaltungsrat (VR) — Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.