Sorgfaltspflicht
Pflicht der Verwaltungsratsmitglieder zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss OR Art. 717.
Definition
Die Sorgfaltspflicht ist eine der beiden zentralen Verhaltenspflichten von Verwaltungsratsmitgliedern (neben der Treuepflicht). Sie verlangt, dass die Mitglieder ihre Aufgaben „mit aller Sorgfalt" erfüllen (OR Art. 717 Abs. 1). Der Sorgfaltsmassstab orientiert sich an einem objektiven Standard: dem, was von einer in vergleichbarer Position tätigen, gewissenhaften Person erwartet werden darf.
Inhalt der Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht umfasst insbesondere:
- Vorbereitung: angemessene Information vor Entscheidungen, Studium der Unterlagen, Einholen notwendiger Auskünfte.
- Teilnahme: regelmässige Teilnahme an Sitzungen, aktive Mitwirkung an Beschlüssen.
- Überwachung: Aufsicht über die Geschäftsleitung und das interne Kontrollsystem.
- Reaktion: rechtzeitiges Handeln bei erkennbaren Risiken, insbesondere bei drohender Überschuldung.
Sorgfaltsmassstab
Der Massstab ist objektiv — die Unerfahrenheit eines einzelnen Mitglieds schützt nicht vor Haftung. Wer ein VR-Mandat annimmt, übernimmt damit die Verantwortung, sich die nötigen Kenntnisse zu beschaffen oder zumindest qualifizierte Beratung beizuziehen. Spezialkenntnisse (z.B. juristisch, finanziell) erhöhen den individuellen Sorgfaltsmassstab entsprechend.
Schutz durch Business Judgment Rule
Bei unternehmerischen Entscheidungen, die sorgfältig vorbereitet, in gutem Glauben und ohne Interessenkonflikt getroffen werden, schützt die Business Judgment Rule vor Haftung — auch wenn die Entscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist.
Verletzung und Folgen
Bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht haftet das VR-Mitglied der Gesellschaft, den Aktionären und den Gläubigern für den entstandenen Schaden (Verantwortlichkeitsklage gemäss OR Art. 754). Die Haftung ist persönlich, solidarisch und nicht vertraglich beschränkbar.
Abgrenzung
- Treuepflicht (OR Art. 717 Abs. 1): Pflicht, die Interessen der Gesellschaft zu wahren — schützt vor Eigeninteresse-Konflikten.
- Sorgfaltspflicht: Pflicht zur fachlichen und prozeduralen Sorgfalt — schützt vor Nachlässigkeit.
- Aufsichtspflicht: Spezialfall der Sorgfaltspflicht bei delegierter Geschäftsführung.
Häufige Fragen
Was ist die Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats?
Was umfasst die Sorgfaltspflicht konkret?
Schützt mangelnde Erfahrung vor Haftung?
Wie schützt die Business Judgment Rule die Sorgfaltspflicht?
Was sind die Folgen einer Sorgfaltspflichtverletzung?
Wie unterscheidet sich Sorgfaltspflicht von Treuepflicht?
Welche praktischen Massnahmen erfüllen die Sorgfaltspflicht?
Was ist die Aufsichtspflicht im Verhältnis zur Sorgfaltspflicht?
Verwandte Einträge
- Verwaltungsrat (VR) — Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.
- Business Judgment Rule — Grundsatz, der Verwaltungsratsmitglieder bei sorgfältig vorbereiteten unternehmerischen Entscheidungen vor Haftung schützt.