D&O-Versicherung
Versicherung, die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder gegen persönliche Haftungsansprüche aus ihrer Organtätigkeit schützt.
Definition
Die Directors and Officers Liability Insurance (kurz D&O-Versicherung) ist eine Haftpflichtversicherung, die Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und andere Organpersonen einer Gesellschaft gegen persönliche Schadensersatzansprüche aus ihrer Organtätigkeit absichert. Versichert sind in der Regel Vermögensschäden, nicht jedoch vorsätzliche Pflichtverletzungen oder strafrechtliche Sanktionen.
Was die D&O typischerweise abdeckt
- Schadensersatzansprüche aus Verantwortlichkeitsklagen (OR Art. 754.)
- Abwehrkosten (Anwalts- und Gerichtskosten) auch bei unbegründeten Klagen.
- Ansprüche von Aktionären, Gläubigern, der Gesellschaft selbst und Behörden.
- Pflichtverletzungen aus Sorgfalts- oder Treuepflicht-Verstössen (fahrlässig.)
Was typischerweise NICHT abgedeckt ist
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Schädigung der Gesellschaft.
- Strafrechtliche Sanktionen (Bussen, Geldstrafen.)
- Gewinnabschöpfungsklagen (z.B. Veruntreuung, Insidergeschäfte.)
- Bestimmte regulatorische Sanktionen (je nach Police.)
- Schäden vor Abschluss des Versicherungsvertrags (Retroaktiv-Klausel.)
Drei-Säulen-Modell der Police
Eine typische D&O-Police strukturiert die Deckung in drei Säulen:
| Säule | Deckung |
|---|---|
| Side A | Persönliche Haftung der Organpersonen, wenn die Gesellschaft die Schadlosstellung nicht trägt (z.B. bei Insolvenz) |
| Side B | Erstattung an die Gesellschaft für Beträge, die sie ihren Organpersonen für deren Schadlosstellung gezahlt hat |
| Side C | Direkte Deckung der Gesellschaft bei bestimmten Wertpapier-Klagen (vor allem börsenkotierte Gesellschaften) |
Praktische Überlegungen
- Versicherungssumme: Faustregel CHF 1–10 Mio. für KMU, deutlich mehr für börsenkotierte oder regulierte Gesellschaften.
- Rückwärtsversicherung: wichtig bei Übernahme eines Mandats, da Pflichtverletzungen Jahre später entdeckt werden können.
- Nachhaftungs-Klausel: Schutz nach Mandatsende für Ansprüche aus der Amtszeit (typisch 6 Jahre, dem zivilrechtlichen Verjährungsmass entsprechend.)
- Wer zahlt die Prämie: Üblicherweise die Gesellschaft, mit möglichen steuerlichen Implikationen für die versicherte Person.
Verhältnis zur Business Judgment Rule
D&O-Versicherung und Business Judgment Rule wirken komplementär: die BJR schützt vor der Haftung (rechtliches Schild), die D&O schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die BJR nicht greift (finanzielles Netz). Beide ersetzen aber nicht die sorgfältige Mandatsführung.
Nicht zu verwechseln mit
- Berufshaftpflichtversicherung (Anwälte, Treuhänder, Ärzte) — schützt vor Berufsfehlern, nicht vor Organhaftung.
- Allgemeine Betriebshaftpflicht der Gesellschaft — schützt die Gesellschaft, nicht die Organpersonen.
Häufige Fragen
Was ist eine D&O-Versicherung?
Was deckt eine D&O-Versicherung ab?
Was deckt eine D&O-Versicherung NICHT?
Wer zahlt die Prämie der D&O-Versicherung?
Was bedeutet das Drei-Säulen-Modell einer D&O-Police?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer D&O sein?
Was ist eine Nachhaftungs-Klausel und warum ist sie wichtig?
Schützt eine D&O-Versicherung vor strafrechtlicher Verfolgung?
Verwandte Einträge
- Sorgfaltspflicht — Pflicht der Verwaltungsratsmitglieder zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss OR Art. 717.
- Business Judgment Rule — Grundsatz, der Verwaltungsratsmitglieder bei sorgfältig vorbereiteten unternehmerischen Entscheidungen vor Haftung schützt.
- Verwaltungsrat (VR) — Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.