Comply or Explain

Swiss-Code-Prinzip, wonach Abweichungen von Governance-Empfehlungen zwar zulässig, aber begründet öffentlich erläutert werden müssen.

Definition

Comply or Explain ist ein Governance-Prinzip, wonach Empfehlungen nicht zwingend befolgt werden müssen, Abweichungen aber öffentlich begründet werden. Es schafft Flexibilität für Unternehmen unterschiedlicher Grösse, Branche und Eigentümerstruktur, ohne die Auseinandersetzung mit Governance-Standards zu verlieren.

In der Schweiz ist das Prinzip im Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (economiesuisse) und in der SIX-Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance verankert. International prägt es u.a. den UK Corporate Governance Code und ähnliche Kodizes.

Rechtsgrundlage

Zwei Ebenen sind zu unterscheiden:

  • Swiss Code als Soft Law: keine direkte Rechtsverbindlichkeit, aber faktische Erwartung bei börsenkotierten Gesellschaften und Best Practice für nicht kotierte.
  • SIX Corporate Governance-Richtlinie: verbindliche Berichterstattungspflicht für SIX-kotierte Gesellschaften, inkl. expliziter Erläuterung von Abweichungen.

Verstösse gegen die SIX-Pflicht können sanktioniert werden, beim Swiss Code wirkt vor allem der Markt-Druck durch Investoren, Proxy Advisors (ISS, Glass Lewis) und Stakeholder.

Anwendung

Das Prinzip greift bei zahlreichen Empfehlungen:

VR-Zusammensetzung

  • Unabhängigkeit einer Mehrheit der VR-Mitglieder.
  • Trennung CEO und VRP.
  • Amtsdauer und Rotation.
  • Diversität in Geschlecht, Erfahrung, Internationalität.

Ausschüsse

  • Audit Committee, Compensation Committee, Nomination Committee mit unabhängigen Mitgliedern.
  • Risk Committee in regulierten Branchen.

Vergütung

  • Variable Vergütung an Performance-Kriterien gebunden.
  • Long-Term Incentives mit Aktienorientierung.
  • Clawback-Klauseln.

Governance-Systeme

  • Risiko-Management und IKS.
  • Compliance-Organisation.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Anatomie einer guten Explain-Begründung

Eine substanzhafte Erläuterung adressiert drei Ebenen:

  1. Schutzgut der Empfehlung: Was will die Empfehlung sicherstellen (z.B. Unabhängigkeit der Kontrolle)?
  2. Spezifische Situation: Warum passt die Empfehlung in der konkreten Konstellation nicht (Familienunternehmen, Branchenstruktur, Phase)?
  3. Alternative Wahrung des Schutzguts: Wie wird das Schutzgut anders gewahrt (z.B. durch einen unabhängigen Lead Independent Director)?

Pauschale Floskeln wie „passt nicht zu unserer Grösse" oder „wir folgen einem anderen Ansatz" sind keine Explain-Begründung im substanziellen Sinne.

VR-Verantwortung

Der Verwaltungsrat muss:

  • Jede Empfehlung explizit prüfen und bewusst befolgen oder begründet abweichen.
  • Begründungen formulieren, die für Investoren und Stakeholder nachvollziehbar sind.
  • Jährlich überprüfen, ob die Begründung weiterhin trägt.
  • Veränderungen kommunizieren, wenn neue Empfehlungen befolgt oder bisherige verlassen werden.

Eine reife Comply or Explain-Kultur zeigt Reflexionsfähigkeit und Selbstvertrauen, eine schlechte Compliance-Theater ohne Auseinandersetzung.

Vorteile gegenüber strikter Regulierung

  • Flexibilität: Empfehlungen, die für SMI-Konzerne sinnvoll sind, müssen nicht für Familien-KMU passen.
  • Reflexion: der Zwang zur Begründung erzeugt Auseinandersetzung mit dem Schutzgut.
  • Marktbasiertheit: Investoren bewerten die Qualität der Begründung und sanktionieren ungenügende Explain-Praxis durch Kursdiskonts oder Abstimmungsverhalten.
  • Evolution: Standards können sich entwickeln, ohne dass jede Empfehlung Gesetzeskraft erreichen muss.

Häufige Fehler

Typische Schwächen:

  • Box-Ticking: formale Erwähnung ohne substanzielle Begründung.
  • Pauschale Verweise auf Grösse, Branche oder Aktionariat.
  • Verschweigen von Abweichungen.
  • Beschönigende Sprache statt offener Sachverhaltsdarstellung.
  • Nicht-Adressieren des Schutzguts der Empfehlung.
  • Statische Begründungen ohne jährliche Überprüfung.

Comply or Explain in der Praxis

Investoren und Proxy Advisors prüfen Corporate Governance-Berichte systematisch auf Qualität der Begründungen. Schlecht begründete Abweichungen führen zu negativen Voting-Empfehlungen bei der Generalversammlung (Wahl von VR-Mitgliedern, Décharge, Vergütungsbericht).

Bei wiederholt schwacher Begründung droht zudem aktivistischer Druck und Reputationsschaden in der Investorenkommunikation.

Abgrenzung

  • Strikte Regulierung: Pflichtnormen ohne Ausnahmemöglichkeit (z.B. OR-Vorschriften) — Comply or Explain ist die flexible Alternative.
  • Best Practice: Empfehlungen ohne Berichtspflicht — Comply or Explain ergänzt sie um Transparenz.
  • Transparenz: Oberprinzip — Comply or Explain ist eine konkrete Anwendung im Governance-Bereich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Comply or Explain?
Comply or Explain ist ein Governance-Prinzip, wonach Empfehlungen nicht zwingend befolgt werden müssen, Abweichungen aber öffentlich begründet werden. Es schafft Flexibilität für unterschiedliche Unternehmen, ohne die Diskussion und Begründung der Governance-Wahl zu verlieren. Verankert ist es im Swiss Code of Best Practice und in der SIX Corporate Governance-Richtlinie.
Welche Empfehlungen unterliegen Comply or Explain?
In der Schweiz vor allem die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance: VR-Zusammensetzung, Unabhängigkeit, Ausschüsse, Vergütung, Risiko-Management, Diversität, Nachhaltigkeit. Bei börsenkotierten Gesellschaften gilt zudem die SIX-Pflicht zur jährlichen Corporate Governance-Berichterstattung mit expliziter Erläuterung der Abweichungen.
Wo werden Abweichungen erläutert?
Die Erläuterung erfolgt in der Regel im Corporate Governance-Bericht als Teil des Geschäftsberichts, in dem die Gesellschaft die Anwendung der Empfehlungen darlegt. Abweichungen müssen sachlich begründet werden, d.h. die spezifische Situation der Gesellschaft (Grösse, Branche, Aktionariat) und die Gründe für die alternative Lösung müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
Was ist eine gute Explain-Begründung?
Eine gute Begründung adressiert das Schutzgut der Empfehlung, erklärt, wie es alternativ gewahrt wird, und benennt die spezifischen Umstände der Gesellschaft. Pauschale Floskeln wie „passt nicht zu unserer Grösse" reichen nicht. Stakeholder müssen die Logik der gewählten Lösung verstehen und beurteilen können, ob ihre Interessen ausreichend geschützt sind.
Ist Comply or Explain rechtlich verbindlich?
Der Swiss Code selbst ist Soft Law ohne direkte rechtliche Bindung. Die SIX-Pflicht zur Corporate Governance-Berichterstattung mit Erläuterung der Abweichungen ist hingegen verbindlich für börsenkotierte Gesellschaften. Verstösse können von der SIX Exchange Regulation sanktioniert werden, zudem entstehen Reputations- und Investorenkommunikations-Risiken.
Welche Vorteile hat Comply or Explain gegenüber strikten Regeln?
Das Prinzip respektiert die Vielfalt der Unternehmen: Empfehlungen, die für börsenkotierte Grossunternehmen sinnvoll sind, passen nicht für Familienunternehmen, KMU oder Spezialbranchen. Comply or Explain erzwingt eine bewusste Auseinandersetzung mit jeder Empfehlung und die transparente Begründung der gewählten Lösung. Es ist marktbasierte statt regulatorische Governance.
Was sind typische Fehler beim Comply or Explain?
Häufig sind Box-Ticking ohne echte Begründung, pauschale Verweise auf Grösse oder Branche, fehlende Erwähnung von Abweichungen, beschönigende Sprache statt offener Darstellung sowie das Nicht-Adressieren des Schutzguts der Empfehlung. Eine gute Comply or Explain-Praxis ist Indikator für eine reflektierte Governance-Kultur, eine schlechte zeigt Compliance-Theater.

Verwandte Einträge

  • Corporate GovernanceGesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
  • TransparenzGrundprinzip der Corporate Governance zur nachvollziehbaren Kommunikation von Informationen, Entscheidungen, Vergütungen und Beziehungen gegenüber Stakeholdern.
  • ComplianceRegeltreue der Gesellschaft — Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Standards sowie das System zur Sicherstellung dieser Einhaltung.
  • Non-Financial ReportingBerichterstattung über Nachhaltigkeit, ESG, Klima, soziale und Governance-Themen, gesetzlich gefordert nach OR Art. 964a-c und EU-CSRD.