Non-Financial Reporting
Berichterstattung über Nachhaltigkeit, ESG, Klima, soziale und Governance-Themen, gesetzlich gefordert nach OR Art. 964a-c und EU-CSRD.
Definition
Non-Financial Reporting ist die Berichterstattung über nicht-finanzielle Belange einer Gesellschaft: Umwelt (insbesondere Klima), Soziales (Mitarbeitende, Menschenrechte, Lieferketten), Governance (Compliance, Anti-Korruption) und gesellschaftliche Auswirkungen. Sie ergänzt die Finanzberichterstattung und macht die ESG-Performance transparent.
In der Schweiz ist sie seit 2023 für grössere Gesellschaften gesetzlich verankert (OR Art. 964a-c). International prägend ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Rechtsgrundlage
Schweiz (OR Art. 964a-c)
- Art. 964a: Anwendungsbereich (börsenkotierte und Grossgesellschaften).
- Art. 964b: Mindestinhalt des Berichts.
- Art. 964c: Sondervorschriften für Klima.
- OR Art. 964j-l: Sorgfaltspflichten Kinderarbeit und Konfliktmineralien.
EU (CSRD)
- CSRD seit 2024 mit gestaffeltem Inkrafttreten.
- ESRS: detaillierte Themenstandards.
- Double Materiality: Wesentlichkeit aus zwei Perspektiven.
- Assurance-Pflicht: externe Prüfung.
International
- TCFD: Klima-Berichterstattung.
- ISSB: International Sustainability Standards Board.
- GRI: Global Reporting Initiative.
Anwendungsbereich Schweiz
Gemäss OR Art. 964a pflichtig:
- Börsenkotierte Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
- Nicht-kotierte Grossgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden und entweder mehr als CHF 20 Mio Bilanzsumme oder mehr als CHF 40 Mio Umsatz.
- In zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt.
Konzerne berichten in der Regel konsolidiert.
Inhalte des Berichts
Mindestbestandteile gemäss OR Art. 964b:
Strukturelle Elemente
- Geschäftsmodell.
- Verfolgte Konzepte zu nicht-finanziellen Belangen.
- Sorgfaltsprozesse.
- Ergriffene Massnahmen und deren Wirksamkeit.
Themenbereiche
- Umwelt inkl. CO2-Emissionen.
- Sozial- und Arbeitnehmerbelange.
- Achtung der Menschenrechte.
- Bekämpfung der Korruption.
Klima (OR Art. 964c)
- Klimarisiken und deren Auswirkungen.
- Transitionspläne und Zielsetzungen.
- TCFD-konforme Berichterstattung.
Risiken und Kennzahlen
- Wesentliche Risiken und deren Behandlung.
- Leistungsindikatoren zur Messbarkeit.
Double Materiality
Der Ansatz der EU-CSRD verlangt eine zweifache Wesentlichkeitsperspektive:
- Finanzielle Wesentlichkeit: Wie wirken Umwelt- und Gesellschaftsthemen auf das Unternehmen?
- Impact-Wesentlichkeit: Wie wirkt das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
Dies unterscheidet die EU vom rein finanziell-orientierten US-Ansatz und verlangt eine breitere Stakeholder-Sicht in der Wesentlichkeitsanalyse.
Prozess und Datenqualität
Eine reife Non-Financial-Berichterstattung verlangt:
- Wesentlichkeitsanalyse mit Stakeholder-Einbezug.
- Datenerhebung über Konzerneinheiten und Lieferketten.
- Datenqualität mit dokumentierten Methodologien.
- Interne Kontrollen analog zur Finanzberichterstattung.
- Externe Assurance (zunehmend Pflicht).
- IT-Systeme für Datenmanagement.
Die Datenqualität wird zur kritischen Erfolgsfaktor: ohne saubere Daten kein verlässlicher Bericht.
VR-Verantwortung
Der VR muss:
- Wesentlichkeitsanalyse verantworten.
- Berichterstattungs-Prozess genehmigen.
- Bericht selbst verabschieden.
- GV-Vorlage verantworten.
- Datenqualität sicherstellen.
- Externe Assurance koordinieren.
Bei börsenkotierten Gesellschaften ist die Berichterstattung Teil der GV-Abstimmung (Genehmigung des Klimaberichts).
Sanktionen
- OR Art. 325ter: Geldstrafe bis CHF 100'000 für unwahre, unvollständige oder verspätete Berichterstattung.
- StGB Art. 152: unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe.
- OR Art. 754: persönliche Haftung der VR-Mitglieder.
- Reputationsschaden und Investoren-Sanktionen.
- EU CSRD-Bussen je nach Mitgliedstaat.
Häufige Schwächen
- Greenwashing ohne substanzielle Datenbasis.
- Mangelhafte Wesentlichkeitsanalyse.
- Fehlende Datenqualität über Konzerneinheiten.
- Lieferketten-Blindstellen.
- Inkonsistenz zwischen Berichten und operativer Realität.
- Letztminuten-Berichterstattung ohne Reife.
Aktuelle Trends
- CSRD-Anpassung des Schweizer Rechts in Diskussion.
- Assurance-Pflicht wird strenger.
- Klima-Stress-Tests zunehmend gefordert.
- Sektorspezifische Standards (ESRS Sector Standards).
- KI-Unterstützung in Datenerhebung und -analyse.
Abgrenzung
- Finanzberichterstattung: klassische Finanzkennzahlen — Non-Financial Reporting ergänzt um ESG.
- ESG: Themengebiet — Non-Financial Reporting ist dessen Berichts-Form.
- Nachhaltigkeitsstrategie: strategische Ausrichtung — Bericht ist deren Transparentmachung.
- Corporate Governance-Bericht: spezifisch zu Governance — Teilbereich des Non-Financial Reporting.
Häufige Fragen
Was ist Non-Financial Reporting?
Welche Schweizer Gesellschaften sind pflichtig?
Was muss der Bericht enthalten?
Was bringt die EU-CSRD?
Was ist Double Materiality?
Was passiert bei fehlender oder mangelhafter Berichterstattung?
Welche Rolle hat der Verwaltungsrat?
Verwandte Einträge
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