Geldwäschereirisiko
Risiko, dass Vermögenswerte mit verbrecherischer Herkunft über die Gesellschaft eingeschleust werden mit Pflichten zu KYC, Transaktionsüberwachung und Meldung an MROS.
Definition
Geldwäscherei ist der Prozess der Verschleierung der verbrecherischen Herkunft von Vermögenswerten und ihrer Einschleusung in den legalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäschereirisiko ist die Gefahr, dass eine Gesellschaft, insbesondere ein Finanzintermediär, unbewusst oder bewusst zur Geldwäscherei missbraucht wird.
Das Risiko ist strafrechtlich (StGB Art. 305bis), verwaltungsrechtlich (GwG, GwV-FINMA) und reputativ relevant. Verstösse können zu Bussen, Aufsichtsmassnahmen, Lizenz-Verlust und persönlicher Verantwortlichkeit führen.
Mechanismus
Geldwäscherei läuft typischerweise in drei Phasen:
Placement
Einbringen der verbrecherischen Mittel in das Finanzsystem, etwa durch Bareinzahlungen, Strukturierung (Smurfing), Kasino, Wechselstuben.
Layering
Verschleierung durch komplexe Transaktionsketten: internationale Überweisungen, Briefkastenfirmen, Trust-Strukturen, Schein-Geschäfte, virtuelle Vermögenswerte.
Integration
Investition der gewaschenen Mittel in legale Werte: Immobilien, Unternehmen, Luxusgüter, Investitionen mit dokumentierter Herkunft.
Moderne Geldwäscherei kombiniert mehrere Techniken und nutzt zunehmend Krypto-Vermögenswerte, NFTs, Online-Spielwährungen sowie traditionelle Strukturen (Handelsfinanzierung, Immobilien).
Rechtsgrundlage
Schweiz
- StGB Art. 305bis: Strafrechtliche Geldwäscherei.
- StGB Art. 305ter: Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften.
- GwG (Geldwäschereigesetz): Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre.
- GwV (Geldwäschereiverordnung): Konkretisierung.
- GwV-FINMA: spezifisch für FINMA-Beaufsichtigte.
Internationale Standards
- FATF (Financial Action Task Force): internationale Standards, regelmässige Länder-Reviews.
- EU-Geldwäscherichtlinien: mit Wirkung auf Schweizer EU-Geschäft.
- Wolfsberg Group Standards: Banken-Selbstregulierung.
Verpflichtete
Finanzintermediäre im engen Sinn
- Banken und Effektenhändler.
- Versicherungen (Lebensversicherung).
- Fondsleitungen und Vermögensverwalter.
- Devisenhandel, Zahlungsdienstleister.
Finanzintermediäre im weiten Sinn
- Berufstätige mit gewerbsmässiger Vermögensverwaltung.
- Treuhänder.
- Casinos.
Händler
- Bargeldgeschäfte über 100000 CHF (GwV-Schwellenwert).
- Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Auto-Händler.
Anwälte und Notare
- Bei finanziellen Transaktionen ausserhalb der Mandats-Tätigkeit.
Aufsicht
- FINMA: für Finanzintermediäre im engen Sinn.
- SRO (Selbstregulierungsorganisationen): für nicht-FINMA-unterstellte Finanzintermediäre.
GwG-Pflichten
Identifikation des Vertragspartners (KYC)
- Natürliche Personen: Identitätsausweis, Wohnadresse.
- Juristische Personen: Handelsregister-Auszug, Geschäftstätigkeit.
- Verifikation und Dokumentation.
Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten
- Wer kontrolliert die juristische Person letztlich (Stimm- oder Kapitalanteil von mindestens 25 Prozent in der Regel).
- Formular A oder K bei Banken.
- Trust-Strukturen mit Settlor, Trustee, Begünstigten.
Hintergrunds-Klärung
- Bei Transaktionen mit Risikoindikatoren (Volumen, Komplexität, ungewöhnliche Muster).
- Bei Hochrisikobeziehungen permanente Überwachung.
Hochrisikobeziehungen
- PEPs (politisch exponierte Personen).
- Hochrisikoländer (FATF-Listen, Sanktionen, Korruption).
- Sektor-Risiken (Glücksspiel, Krypto, Edelmetalle).
- Senior-Management-Approval, vertiefte Klärung, intensives Monitoring.
Verdachtsmeldung an MROS
- Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorfinanzierung oder Vortat.
- Automatische Vermögenssperre für fünf Werktage.
- Schweigerecht gegenüber Kunden (Tipping-Off-Verbot).
Dokumentation
- KYC-Dokumente.
- Transaktions-Dokumentation.
- Verdachtsabklärungen und Entscheide.
- Aufbewahrung mindestens zehn Jahre.
Interne Organisation
- Compliance-Funktion mit Unabhängigkeit.
- Schulungen für Mitarbeitende.
- Risikobasierter Ansatz mit Risikoanalyse.
- Reporting an Top-Management und VR.
Praxis Schweiz
Bankenlandschaft
Schweizer Banken haben ein langjähriges Geldwäscherei-Compliance-System mit dichten Prozessen. Trotzdem haben mehrere Fälle (1MDB, FIFA, Russland-bezogen) zu Bussen und Aufsichtsmassnahmen geführt. FINMA hat mehrere Banken sanktioniert (HSBC Schweiz, UBS Frankreich, Credit Suisse u.a.).
Wealth Management
Privatbanken und externe Vermögensverwalter haben besondere PEP- und Auslandsbezug-Themen. Schwarzgeld-Themen aus früheren Jahren wirken nach, aktive Aufarbeitung läuft.
Trust- und Treuhand-Branche
Erhebliche Verantwortung bei der Feststellung wirtschaftlich Berechtigter und Verschleierungsstrukturen. Selbstregulierungsorganisationen mit eigenen Reglements.
Krypto und Fintech
Neue Player mit GwG-Pflichten bei Zahlungsdienstleistung. FINMA hat klare Anforderungen formuliert. Travel Rule und Wallet-Identifikation als spezifische Themen.
Risikoanalyse und -bewertung
Ein GwG-Programm basiert auf risikobasiertem Ansatz:
Kundenrisiken
- Branche, Geschäftstätigkeit.
- Geographische Herkunft.
- PEP-Status.
- Komplexität der Struktur.
- Transaktionsmuster.
Produktrisiken
- Bargeld-Geschäft.
- Private Banking, Wealth Management.
- Korrespondenzbanken.
- Krypto, virtuelle Vermögenswerte.
Geographische Risiken
- FATF-Hochrisikoländer.
- Sanktionsländer.
- Korruptionsindex-Risikoländer.
- Steuerparadiese.
Kanalrisiken
- Nicht persönlich präsente Kundeneröffnung.
- Online-Banking.
- Drittpartei-Vermittlung.
VR-Verantwortung
Der VR muss:
- GwG-Compliance-Programm verabschieden.
- Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit würdigen.
- Angemessene Organisation mit Compliance-Funktion sicherstellen.
- Reporting zu Verdachtsmeldungen, Treffer und Vorfällen erhalten.
- Materielle Vorfälle behandeln.
- Kulturelle Tone-at-the-Top setzen.
- FINMA- und SRO-Anforderungen überwachen.
Häufige Fehler
- Oberflächliches KYC ohne Verifikation der wirtschaftlich Berechtigten.
- Unzureichendes Transaktions-Monitoring.
- Fehlende PEP-Identifikation und -behandlung.
- Vernachlässigung von Hochrisikoländern.
- Tipping-Off (Information des Verdächtigen) als gravierender Verstoss.
- Zögerliche Verdachtsmeldungen aus Kundenrücksicht.
- Fehlende Dokumentation der Sorgfalt.
- Mangelnde Schulungen der Front-Mitarbeitenden.
- Compliance-Funktion ohne Ressourcen und Stimme.
- Fehlende Trennung von Geschäft und Compliance mit Interessenkonflikten.
Aktuelle Trends
- Krypto-Geldwäscherei mit DeFi, Mixern, NFTs.
- Sanktionen-Konvergenz (Russland) erhöht GwG-Komplexität.
- AI und ML im Transaktions-Monitoring mit Effizienzgewinnen und Bias-Risiken.
- FATF-Länder-Reviews mit hoher Aufmerksamkeit für die Schweiz.
- Transparenz-Register für wirtschaftlich Berechtigte (Schweizer Diskussion).
- EU-AMLA als zentrale EU-Aufsichtsbehörde.
Abgrenzung
- KYC ist Methode, GwG-Compliance ist breiter (auch Transaktions-Monitoring).
- Sanktionen-Compliance überschneidet sich bei Vermögenssperren.
- Terrorfinanzierung ist verwandte Materie, häufig zusammen geregelt.
- Korruptionsprävention überschneidet sich bei PEPs und Vortaten.
- Steuer-Compliance ist eigener Bereich, mit Berührungspunkten bei Verschleierung.
Häufige Fragen
Was ist Geldwäscherei?
Wer untersteht dem GwG?
Welche Pflichten ergeben sich aus dem GwG?
Was sind PEPs?
Was ist eine Verdachtsmeldung an MROS?
Welche Rolle hat der Verwaltungsrat?
Welche Geldwäscherei-Skandale haben die Schweiz geprägt?
Welche Fehler treten häufig auf?
Verwandte Einträge
- KYC (Know Your Customer) — Pflicht zur Identifizierung und Risikoprüfung von Kunden und Geschäftspartnern, insbesondere zur Verhinderung von Geldwäscherei und Sanktionsverstössen.
- Compliance — Regeltreue der Gesellschaft — Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Standards sowie das System zur Sicherstellung dieser Einhaltung.
- Sanktionen-Compliance — Einhaltung internationaler und schweizerischer Sanktions- und Embargo-Regimes mit Pflichten zu Screening, Lizenzen, Reporting und Dokumentation.
- Risiko-Management — Systematische Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken einer Gesellschaft — Kernverantwortung des VR.
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