KYC (Know Your Customer)
Pflicht zur Identifizierung und Risikoprüfung von Kunden und Geschäftspartnern, insbesondere zur Verhinderung von Geldwäscherei und Sanktionsverstössen.
Definition
KYC (Know Your Customer) bezeichnet die Pflicht zur Identifizierung und Risikoprüfung von Kunden und Geschäftspartnern vor Geschäftsaufnahme und während der laufenden Beziehung. Sie dient der Verhinderung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstössen und sonstigen Compliance-Risiken.
In der Schweiz ist KYC für Finanzintermediäre im Geldwäschereigesetz (GwG) detailliert geregelt, ergänzt durch FINMA-Geldwäschereiverordnung und Selbstregulierungs-Standards.
Anwendungsbereich
Primär betroffen:
- Finanzintermediäre nach GwG: Banken, Versicherungen mit Anlagecharakter, Wertpapierhäuser, Asset Manager.
- Treuhänder, Anwälte, Notare bei Vermögensverwaltung oder Strukturen.
- Spielbanken und Edelmetallhändler.
Zunehmend auch ausserhalb des Finanzsektors aufgrund von:
- Sanktions-Compliance (UN, EU, US, SECO).
- Anti-Korruptions-Compliance (FCPA, UK Bribery Act).
- Lieferketten-Sorgfaltspflichten (KliG, EU CSDDD).
- ESG- und Reputationsrisiken.
KYC-Bausteine
Eine vollständige KYC-Prüfung umfasst:
Identifikation
- Natürliche Personen: Pass, ID, Wohnsitz.
- Juristische Personen: HR-Auszug, Statuten, Organstruktur.
- Wirtschaftlich Berechtigter: Endbegünstigter ab 25% Beteiligung oder Kontrolle.
Verständnis der Geschäftsbeziehung
- Geschäftstätigkeit des Kunden.
- Mittelherkunft und -verwendung.
- Geschäftszweck der Beziehung.
Screening
- Sanktionslisten (UN, EU, US OFAC, SECO).
- PEP-Check (Politically Exposed Persons).
- Adverse Media und Reputations-Datenbanken.
Risikoeinstufung
- Niedrig, mittel, hoch je nach Profil.
- Hochrisiko-Länder (FATF-Listen).
- Branchenrisiken.
Laufendes Monitoring
- Transaktions-Monitoring auf Auffälligkeiten.
- Periodische Updates der KYC-Daten.
- Re-Screening bei Listen-Updates.
Enhanced Due Diligence
Bei erhöhtem Risiko ist eine vertiefte Prüfung erforderlich:
- PEPs und deren Familienangehörige.
- Hochrisiko-Länder (FATF).
- Ungewöhnliche Strukturen mit Briefkastenfirmen.
- Bargeld-intensive Branchen.
- Auffällige Transaktionsmuster.
EDD-Massnahmen umfassen zusätzliche Quellen, Hintergrundrecherchen, Senior-Management-Genehmigung und intensiviertes Monitoring.
VR-Verantwortung
Bei GwG-pflichtigen Instituten muss der VR:
- GwG-Compliance-Konzept verabschieden.
- Geldwäschereibeauftragten bestellen.
- Reporting zu Geldwäschereirisiken würdigen.
- Strafverfolgungs-Meldungen verantworten.
Auch ausserhalb des GwG-Regimes ist KYC bei Sanktions- und Anti-Korruptions-Risiken VR-Thema im Rahmen der Compliance-Verantwortung.
Sanktionen
Strafrechtlich:
- Geldwäscherei (StGB Art. 305bis): bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
- Mangelnde Sorgfalt (StGB Art. 305ter): bis 1 Jahr.
Aufsichtsrechtlich:
- FINMA-Massnahmen bis Lizenzentzug.
- Bussen und Auflagen.
Zusätzlich:
- Reputationsschaden.
- Korrespondenzbank-Verlust für Banken.
- Geschäftsbeziehungs-Abbruch durch risikoaverse Partner.
Häufige Schwächen
- Formale KYC-Prozesse ohne substanzielle Risikobeurteilung.
- Veraltete Kundendaten ohne Updates.
- Unterschätzte PEP-Beziehungen.
- Sanktions-Screening mit veralteten Listen.
- Unzureichendes Transaktions-Monitoring.
- Mangelnde Schulung der Mitarbeitenden.
Abgrenzung
- AML (Anti-Money Laundering): Oberbegriff — KYC ist ein zentrales AML-Instrument.
- Compliance: Oberbegriff — KYC ist ein Teilbereich.
- Sanktions-Compliance: überlappt mit KYC beim Screening.
Häufige Fragen
Was ist KYC?
Wer unterliegt KYC-Pflichten?
Was umfasst eine KYC-Prüfung?
Welche Sanktionen drohen bei KYC-Versagen?
Was ist Enhanced Due Diligence?
Verwandte Einträge
- Compliance — Regeltreue der Gesellschaft — Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Standards sowie das System zur Sicherstellung dieser Einhaltung.
- Risiko-Management — Systematische Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken einer Gesellschaft — Kernverantwortung des VR.
- Corporate Governance — Gesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
- Whistleblowing — Geschütztes Meldesystem für mutmassliche Unregelmässigkeiten innerhalb der Gesellschaft, ohne Nachteile für die meldenden Personen.