ESG Report

Berichterstattung zu Umwelt, Sozialem und Governance als gesetzlich verankerte Nichtfinanzielle Berichterstattung mit OR Art. 964a ff.

Definition

Ein ESG Report ist die Berichterstattung über Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance-Themen einer Gesellschaft. Er erfasst Umwelt-Themen wie Klima, Energie, Wasser und Abfall, soziale Themen wie Mitarbeitende, Diversität, Menschenrechte und Lieferketten, sowie Governance-Themen wie Compliance, Korruptions-Prävention und Steuern.

In der Schweiz ist die nichtfinanzielle Berichterstattung seit 2023 für grosse Gesellschaften gesetzlich verankert (OR Art. 964a ff.). Sie ist Teil des Geschäftsberichts und unterliegt der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Aufbau und Inhalt

Ein professioneller ESG Report folgt etablierten Strukturen.

Geschäftsmodell und Strategie

  • Beschreibung des Geschäftsmodells.
  • ESG-Strategie und Verankerung.
  • Wesentliche Stakeholder.
  • Materialitäts-Analyse.

Umwelt-Themen

  • Klima: Emissionen Scope 1, 2, 3.
  • Klima-Strategie und Pfad (Net Zero).
  • Energie-Verbrauch und Effizienz.
  • Wasser und Abfall.
  • Biodiversität.
  • Kreislaufwirtschaft.

Soziale Themen

  • Mitarbeitende: Diversität, Inklusion, Schulung.
  • Arbeits-Sicherheit und Gesundheit.
  • Lohn-Gleichheit.
  • Menschenrechte in der Wert-Schöpfungs-Kette.
  • Kunden-Beziehungen.
  • Gemeinschafts-Engagement.

Governance-Themen

  • Compliance und Ethik.
  • Anti-Korruption.
  • Steuer-Strategie.
  • Datenschutz und Cyber-Sicherheit.
  • Lobbying und politische Beiträge.
  • Lieferketten-Sorgfalt.

KPIs und Ziele

  • Quantifizierte Ziele pro Dimension.
  • Status-Tracking.
  • Vergleich mit Branche und Best Practice.
  • Trends über mehrere Jahre.

Risiken

  • Klima-Risiken (physisch und Transition).
  • Soziale Risiken (Mitarbeitende, Lieferketten).
  • Governance-Risiken (Compliance, Reputations).
  • Massnahmen zur Mitigation.

Spezielle Berichts-Pflichten

  • Konfliktmineralien (OR Art. 964j).
  • Kinderarbeit-Sorgfalt.
  • Klima nach TCFD.
  • Branchenspezifische Anforderungen.

Methodik und Standards

  • Angewandte Standards (GRI, SASB, TCFD, ESRS).
  • Wesentlichkeits-Definition.
  • Daten-Quellen und Validierung.
  • Externe Prüfung wo gemacht.

Praxis Schweiz

In der Schweizer Praxis hat das ESG Reporting eine dynamische Entwicklung.

Gesetzliche Grundlage

OR Art. 964a ff. (in Kraft seit 1.1.2023) regelt die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung für grosse Gesellschaften und börsenkotierte Unternehmen.

Klima-Verordnung des Bundesrats (in Kraft seit 1.1.2024) ergänzt mit TCFD-Anforderungen für börsenkotierte und grosse Gesellschaften.

OR Art. 964j ff. regelt Sorgfalts-Pflichten in Lieferketten bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit (in Kraft seit 1.1.2023 mit Übergangs-Frist).

Bei börsenkotierten Gesellschaften

ESG Reports sind etabliert, oft umfangreich (50 bis 200 Seiten). Anwendung GRI- und TCFD-Standards. Limited Assurance durch Revisionsstelle oder externe Prüfer zunehmend Standard.

Bei grossen KMU über 500 Mitarbeitende

Erstmalige Pflicht seit 2023. Strukturen werden aufgebaut. Häufig externe Beratung in Anspruch genommen.

Bei mittleren KMU

Zunehmend gefordert durch Lieferketten-Anforderungen (B2B-Kunden verlangen ESG-Daten), institutionelle Investoren (PE-Beteiligungen, Banken) und Mitarbeitenden-Erwartungen.

Bei kleinen KMU

Selten formal. Pragmatische Ansätze (kurze Statements, einzelne KPIs) verbreitet. Wachsender Druck durch Lieferketten-Anforderungen.

Tochtergesellschaften in EU

CSRD-Anforderungen (ESRS-Standards) können Schweizer Mutter über EU-Tochter erfassen. Pflicht zur Konzern-Konsolidierung der ESG-Daten.

Standards in der Praxis

GRI Standards als Vereinfachungs-Standard verbreitet. TCFD für Klima zunehmend Pflicht. ESRS bei EU-Bezug. ISSB-Standards (IFRS S1, S2) im Aufbau, könnten globaler Standard werden.

Rolle ESG-Verantwortlicher

In grossen Gesellschaften eigenständige Funktion (Chief Sustainability Officer). In KMU oft Doppelrolle mit Kommunikation, HR oder Compliance.

Rolle Audit Committee oder ESG-Committee

Überwacht die ESG-Berichterstattung. Bei börsenkotierten Gesellschaften zunehmend dediziertes ESG- oder Sustainability-Committee als VR-Ausschuss.

Verifikation

Limited Assurance durch Revisionsstelle oder externe Prüfer (KPMG, PWC, EY, Deloitte) zunehmend Best Practice. Bei EU-Bezug ab 2024 Pflicht durch CSRD.

Häufige Fehler

Typische Schwächen bei ESG Reports.

Methodische Probleme

  • Materialitäts-Analyse oberflächlich.
  • KPIs ohne klare Definition.
  • Daten-Quellen unklar.
  • Standards inkonsistent angewendet.

Inhaltliche Probleme

  • Marketing-Sprache statt Substanz.
  • Selektive Darstellung positiver Daten.
  • Verschweigen kritischer Themen.
  • Greenwashing-Vorwurf-Anfälligkeit.

Quantitative Probleme

  • Scope-3-Emissionen unzureichend erfasst.
  • Lieferketten-Daten lückenhaft.
  • KPIs ohne Vergleich mit Branche.
  • Keine quantifizierten Ziele.

Prozess-Probleme

  • Daten-Erhebung manuell und fehleranfällig.
  • Keine Integration mit operativen Systemen.
  • Verifikation fehlt.
  • Aktualisierung zu langsam.

Strategische Probleme

  • ESG isoliert von Strategie.
  • Net-Zero-Pfade ohne konkrete Massnahmen.
  • Stakeholder-Dialog mangelhaft.
  • Wettbewerbs-Vorteile aus ESG ungenutzt.

Compliance-Probleme

  • OR Art. 964a-c Mindest-Anforderungen unterschritten.
  • Sorgfalts-Pflichten (Konfliktmineralien, Kinderarbeit) ignoriert.
  • TCFD-Anforderungen nicht erfüllt.
  • CSRD-Anforderungen unterschätzt.

Governance-Probleme

  • VR nimmt ESG-Verantwortung nicht wahr.
  • ESG-Committee oder Audit Committee oberflächlich.
  • Verbindung zur Vergütung (ESG-KPIs in Boni) fehlt.
  • Lerneffekte aus Vorfällen werden nicht integriert.

Abgrenzung

Der Geschäftsbericht enthält den ESG Report als Teil oder als separates Dokument. Beide hängen zusammen, der ESG Report ist die nichtfinanzielle Dimension.

Die Nachhaltigkeits-Strategie ist die strategische Niederlegung. Der ESG Report ist die periodische Berichterstattung über deren Umsetzung.

Der Compliance Report fokussiert auf Compliance-Themen, die Teil der Governance-Dimension des ESG sind. ESG ist breiter.

CSR-Reports (Corporate Social Responsibility) sind eine historische Form, die zunehmend durch strukturierte ESG Reports nach GRI oder ESRS ersetzt wird.

TCFD-Disclosure ist die spezifische Klima-Sicht und Teil eines umfassenden ESG Reports. Bei börsenkotierten und grossen Gesellschaften seit 2024 Pflicht.

Impact Reports von gemeinnützigen Organisationen sind verwandt, aber fokussiert auf gesellschaftlichen Impact. ESG Reports von Wirtschafts-Gesellschaften haben breiteren Fokus.

Häufige Fragen

Was ist ein ESG Report?
Ein ESG Report ist die Berichterstattung über Environmental, Social und Governance-Themen einer Gesellschaft. Er umfasst Umwelt-Themen (Klima, Energie, Wasser, Abfall), Soziale Themen (Mitarbeitende, Diversität, Menschenrechte, Lieferketten) und Governance-Themen (Compliance, Korruptions-Prävention, Steuern). Seit 2023 sind grosse Schweizer Gesellschaften via OR Art. 964a ff. zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet.
Wer ist in der Schweiz zum ESG Reporting verpflichtet?
Nach OR Art. 964a sind börsenkotierte Gesellschaften sowie grosse Gesellschaften (über 500 Mitarbeitende und über CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz) zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Zusätzlich gelten für bestimmte Branchen (Konfliktmineralien, Kinderarbeit) spezifische Sorgfalts-Pflichten nach OR Art. 964j ff.
Was muss ein ESG Report enthalten?
Pflicht-Inhalte: Geschäftsmodell, Konzepte zu Umwelt, Sozialem, Mitarbeitenden, Menschenrechten und Korruptions-Bekämpfung, Ergebnisse der Konzepte, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, wichtigste Leistungsindikatoren. Bei Klima: Strategie nach TCFD-Empfehlungen (Verordnung des Bundesrats vom 23.11.2022 in Kraft seit 1.1.2024). Spezifische Sorgfalts-Pflichten je nach Branche.
Welche Standards werden angewendet?
In der Schweiz häufig: GRI Standards (Global Reporting Initiative), SASB (Sustainability Accounting Standards Board), TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bei EU-Bezug, IFRS S1 und S2 (ISSB-Standards). Wahl des Standards ist Geschäftsleitungs-Entscheidung, sollte aber Stakeholder-Erwartungen reflektieren.
Wer ist verantwortlich für den ESG Report?
Verantwortlich ist die Geschäftsleitung. Genehmigung erfolgt durch den VR. Generalversammlung genehmigt den Report. Bei börsenkotierten Gesellschaften gibt es teilweise ein dediziertes ESG- oder Sustainability-Committee als VR-Ausschuss. Bei kleineren Gesellschaften übernimmt Audit Committee oder Gesamt-VR.
Wird der ESG Report geprüft?
In der Schweiz besteht aktuell keine Pflicht zur Prüfung durch die Revisionsstelle. Best Practice ist eine Limited Assurance (begrenzte Prüfungs-Sicherheit) durch Revisionsstelle oder externe Prüfer. Bei EU-Bezug (CSRD) wird eine Prüfung obligatorisch ab 2024 für betroffene Unternehmen.
Welche Risiken birgt ein schwacher ESG Report?
Hauptrisiken sind Reputations-Schäden bei NGO-Druck oder Medien-Kritik, Greenwashing-Vorwürfe mit rechtlichen Konsequenzen (UWG), Investoren-Druck (institutionelle Investoren verlangen zunehmend ESG-Daten), Kunden-Verlust bei B2B-Lieferketten (Lieferanten-Anforderungen), und potenziell strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoss gegen Sorgfalts-Pflichten (OR Art. 964j ff.).
Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?
CSRD-Anforderungen via Tochtergesellschaften in EU, ESRS-Standards für vergleichbare Berichterstattung, ISSB-Standards (IFRS S1 und S2) als globaler Standard im Aufbau, Klima-Verordnung mit TCFD-Pflicht seit 1.1.2024, Wachsende Bedeutung von Biodiversitäts-Reporting (TNFD), strikter Druck institutioneller Investoren auf Klima-Pfade (Net Zero), zunehmende Anti-Greenwashing-Regulierung.

Verwandte Einträge

  • Corporate GovernanceGesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
  • Compliance ReportRegelmässige Berichterstattung des Compliance Officers an Audit Committee und VR über Compliance-Status, Vorfälle und Trends.
  • Audit Committee (Prüfungsausschuss)Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.

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