Statuten
Grundordnung der Aktiengesellschaft mit Bestimmungen zu Firma, Sitz, Zweck, Kapital, Organen und Beschlussverfahren, beurkundet und im Handelsregister eingetragen.
Definition
Die Statuten sind die schriftliche Grundordnung der Aktiengesellschaft. Sie regeln die wesentlichen Strukturen und Verfahren der Gesellschaft und sind nach den zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts der höchste interne Rechtsmassstab. Statuten werden bei der Gründung öffentlich beurkundet (OR Art. 629) und im Handelsregister eingetragen.
In der Governance-Hierarchie stehen die Statuten:
- Unter: Zwingendem OR.
- Über: Organisationsreglement, Geschäftsordnung VR, anderen Reglementen.
Rechtsgrundlage
OR Art. 626: Mindestinhalte
Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
- Firma und Sitz der Gesellschaft.
- Zweck der Gesellschaft.
- Höhe und Einteilung des Aktienkapitals.
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien.
- Einberufung der Generalversammlung und Stimmrecht der Aktionäre.
- Organe für die Verwaltung und die Revision.
- Form der Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre.
OR Art. 627: Bedingt zwingende Bestimmungen
Bestimmungen, die nur durch statutarische Regelung wirksam sind:
- Sacheinlagen, Sachübernahmen, besondere Vorteile.
- Gewinnverwendung, Reserven, statutarische Stimmenmehrheit.
- Vinkulierung von Namenaktien.
- Stichentscheid des VRP.
OR Art. 698 und 704: Änderungen
- Statuten-Änderungen sind GV-Vorbehalt (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 1).
- Qualifizierte Mehrheit für wichtige Änderungen (OR Art. 704): mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktien-Nennwerte.
OR Art. 629: Form
Statuten werden öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen.
Praxis
Typische Statuten-Struktur
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| I. Allgemeines | Firma, Sitz, Zweck, Dauer |
| II. Kapital | Aktienkapital, Aktien-Arten, Kapitalband |
| III. Aktien | Namen-/Inhaberaktien, Vinkulierung, Aktienbuch |
| IV. Organe | VR, GV, Revisionsstelle |
| V. Generalversammlung | Einberufung, Stimmrecht, Beschlussfassung |
| VI. Verwaltungsrat | Wahl, Konstituierung, Befugnisse |
| VII. Revisionsstelle | Wahl, Aufgaben |
| VIII. Jahresrechnung | Geschäftsjahr, Gewinnverwendung, Reserven |
| IX. Auflösung | Liquidation |
Verschärfungen gegenüber OR
Häufige statutarische Verschärfungen:
- Höhere Beschluss-Mehrheiten bei VR (z.B. Zwei-Drittel-Mehrheit für Akquisitionen).
- Zusätzliche vorbehaltene Entscheidungen des VR oder der GV.
- Vinkulierungs-Bestimmungen für Namenaktien.
- Stimmrechtsbeschränkungen (Höchst-Stimmrecht).
- Längere Einberufungs-Fristen für die GV.
- Stichentscheid VRP in VR und/oder GV.
Erleichterungen
Erleichterungen sind nur möglich, soweit das OR dies ausdrücklich zulässt, z.B.:
- Universalversammlung (OR Art. 701) ohne formelle Einberufung.
- Verzicht auf gewisse Berichts-Inhalte bei kleineren AG.
- Vereinfachte GV-Verfahren.
Statuten-Pflege
| Anlass | Aktion |
|---|---|
| OR-Revision (z.B. 2023) | Anpassung an neue Rechtslage |
| Kapital-Massnahmen | Eintrag neuer Beträge |
| Sitz-Verlegung | Statuten-Änderung |
| Zweck-Änderung | GV mit qualifiziertem Mehr |
| Organisations-Änderung | Anpassung der Organ-Bestimmungen |
| Vergütungs-Vorschriften | Update bei börsenkotierten |
Aktienrechtsrevision 2023
Wesentliche Anpassungs-Themen:
- Kapitalband als neues Werkzeug.
- Aktien in Fremdwährung ermöglicht.
- Virtuelle GV statutarisch verankerbar.
- Genehmigte Kapitalerhöhung modernisiert.
- Zwischenausschüttungen möglich.
Häufige Fehler
- Veraltete Statuten: Nach OR-Revisionen nicht angepasst, Pflicht-Inhalte fehlen.
- Generische Statuten: Standard-Muster ohne Anpassung an die Gesellschaft.
- Widersprüche zu Reglementen: Inkonsistente Regelungen.
- Fehlende qualifizierte Mehrheiten: Wichtige Entscheidungen sind zu leicht änderbar.
- Übersehene Eintragungs-Pflicht: Statuten-Änderungen werden nicht im Handelsregister eingetragen.
- Mangelhafte Notarielle Beurkundung: Formvorschriften werden verletzt.
- Verzicht auf Schutz-Bestimmungen: Z.B. fehlende Vinkulierungs-Regelung bei kleinen Familien-AG.
Abgrenzung
- Organisationsreglement: Konkretisierung der Delegation, die Statuten sind die Grundordnung.
- Geschäftsordnung VR: VR-interne Arbeitsweise, die Statuten sind höherrangig.
- Aktionärs-Bindungs-Vertrag: Vertrag zwischen Aktionären, die Statuten gelten für die Gesellschaft.
- Handelsregister-Auszug: Publizitäts-Dokument, die Statuten sind die zugrunde liegende Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was sind die Statuten einer Aktiengesellschaft?
Welche Mindestinhalte verlangt OR Art. 626?
Was ist der Unterschied zwischen zwingenden und fakultativen Statuten-Inhalten?
Wie werden Statuten geändert?
Welche Rolle haben die Statuten in der Governance-Hierarchie?
Welche Pflichten hat der Verwaltungsrat bezüglich der Statuten?
Welche Bestimmungen können in den Statuten verschärft werden?
Wie passen sich Statuten an OR-Revisionen an?
Verwandte Einträge
- Aktiengesellschaft (AG) — Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist, geregelt im Schweizer Obligationenrecht.
- Generalversammlung (GV) — Oberstes Organ der Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre gesetzlichen und statutarischen Rechte ausüben.
- Organisationsreglement — Schriftliches Regelwerk zur Delegation der Geschäftsführung vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung — Voraussetzung für jede Delegation nach OR Art. 716b.
- Aktienkapital — Im Handelsregister eingetragenes Grundkapital einer Aktiengesellschaft, in Aktien zerlegt und durch die Aktionäre einbezahlt.