Organe & Rollen

Verwaltungsrat, Generalversammlung, Geschäftsleitung — Definitionen und Zuständigkeiten

Einträge

  • Abberufung der Geschäftsleitung

    VR-Recht zur jederzeitigen Abberufung von GL-Mitgliedern gemäss OR Art. 716a Ziff. 4.

  • Aktiengesellschaft (AG)

    Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist, geregelt im Schweizer Obligationenrecht.

  • Aktionär

    Eigentümer eines Anteils am Aktienkapital einer Aktiengesellschaft, mit Vermögens- und Mitgliedschaftsrechten gemäss OR.

  • Aktionärsbindungsvertrag

    Privatrechtliche Vereinbarung zwischen Aktionären zu Stimmrechten, Verkaufsrechten, Vorkaufsrechten und Nachfolgefragen.

  • Audit Committee (Prüfungsausschuss)

    Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.

  • Aufsichtsrat (DE)

    Deutsches Pendant zum Schweizer Verwaltungsrat im dualistischen Governance-System nach AktG.

  • Beirat (Advisory Board)

    Beratendes Gremium ohne gesetzliche Verantwortung — strategisches Sparring oder Branchenkompetenz für Eigentümer und Verwaltungsrat.

  • CEO (Chief Executive Officer)

    Vorsitzender der Geschäftsleitung, oberster operativer Verantwortlicher einer Gesellschaft.

  • Delegierter des Verwaltungsrats

    Verwaltungsratsmitglied, dem operative Geschäftsführungskompetenzen übertragen wurden — Bindeglied zwischen VR und Geschäftsleitung.

  • Familienrat

    Gremium in Familienunternehmen zur Klärung von Eigentümer-, Familien- und Nachfolgefragen.

  • Familienunternehmen

    Unternehmen, bei dem Eigentum, Führung oder Kontrolle wesentlich durch eine Familie geprägt sind.

  • Generalversammlung (GV)

    Oberstes Organ der Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre gesetzlichen und statutarischen Rechte ausüben.

  • Gesamtverwaltungsrat

    Alle gewählten VR-Mitglieder als gemeinsames Kollegialorgan; Ausschüsse entlasten, ersetzen ihn aber nicht.

  • Geschäftsleitung (GL)

    Operatives Führungsorgan einer Aktiengesellschaft, dem die Geschäftsführung vom Verwaltungsrat delegiert ist.

  • KMU-Verwaltungsrat

    VR-Realität in kleinen und mittleren Schweizer Unternehmen mit starker Nähe zu Eigentum und operativer Führung.

  • Miliz-Verwaltungsrat

    Nebenamtlich ausgeübtes VR-Mandat, typisch für viele Schweizer KMU und Vereine.

  • Non-Executive Director

    Nicht operativ tätiges Verwaltungsratsmitglied mit Aufsichts- und Strategieaufgabe.

  • Präsidialausschuss

    VR-Ausschuss zur Vorbereitung und Koordination präsidialer Aufgaben, typischerweise VRP, Vizepräsident und Audit-Chair.

  • Verwaltungsrat (VR)

    Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.

  • Verwaltungsratspräsident (VRP / Chairman)

    Vorsitzender des Verwaltungsrats mit besonderen Aufgaben und einem Stichentscheid bei Stimmengleichheit.

  • Vizepräsident des Verwaltungsrats

    Stellvertreter des Verwaltungsratspräsidenten, übernimmt dessen Funktionen bei Verhinderung.