Organe & Rollen
Verwaltungsrat, Generalversammlung, Geschäftsleitung — Definitionen und Zuständigkeiten
Einträge
- Abberufung der Geschäftsleitung
VR-Recht zur jederzeitigen Abberufung von GL-Mitgliedern gemäss OR Art. 716a Ziff. 4.
- Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Eigenkapital in Aktien zerlegt ist, geregelt im Schweizer Obligationenrecht.
- Aktionär
Eigentümer eines Anteils am Aktienkapital einer Aktiengesellschaft, mit Vermögens- und Mitgliedschaftsrechten gemäss OR.
- Aktionärsbindungsvertrag
Privatrechtliche Vereinbarung zwischen Aktionären zu Stimmrechten, Verkaufsrechten, Vorkaufsrechten und Nachfolgefragen.
- Audit Committee (Prüfungsausschuss)
Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.
- Aufsichtsrat (DE)
Deutsches Pendant zum Schweizer Verwaltungsrat im dualistischen Governance-System nach AktG.
- Beirat (Advisory Board)
Beratendes Gremium ohne gesetzliche Verantwortung — strategisches Sparring oder Branchenkompetenz für Eigentümer und Verwaltungsrat.
- CEO (Chief Executive Officer)
Vorsitzender der Geschäftsleitung, oberster operativer Verantwortlicher einer Gesellschaft.
- Delegierter des Verwaltungsrats
Verwaltungsratsmitglied, dem operative Geschäftsführungskompetenzen übertragen wurden — Bindeglied zwischen VR und Geschäftsleitung.
- Familienrat
Gremium in Familienunternehmen zur Klärung von Eigentümer-, Familien- und Nachfolgefragen.
- Familienunternehmen
Unternehmen, bei dem Eigentum, Führung oder Kontrolle wesentlich durch eine Familie geprägt sind.
- Generalversammlung (GV)
Oberstes Organ der Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre gesetzlichen und statutarischen Rechte ausüben.
- Gesamtverwaltungsrat
Alle gewählten VR-Mitglieder als gemeinsames Kollegialorgan; Ausschüsse entlasten, ersetzen ihn aber nicht.
- Geschäftsleitung (GL)
Operatives Führungsorgan einer Aktiengesellschaft, dem die Geschäftsführung vom Verwaltungsrat delegiert ist.
- KMU-Verwaltungsrat
VR-Realität in kleinen und mittleren Schweizer Unternehmen mit starker Nähe zu Eigentum und operativer Führung.
- Miliz-Verwaltungsrat
Nebenamtlich ausgeübtes VR-Mandat, typisch für viele Schweizer KMU und Vereine.
- Non-Executive Director
Nicht operativ tätiges Verwaltungsratsmitglied mit Aufsichts- und Strategieaufgabe.
- Präsidialausschuss
VR-Ausschuss zur Vorbereitung und Koordination präsidialer Aufgaben, typischerweise VRP, Vizepräsident und Audit-Chair.
- Verwaltungsrat (VR)
Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.
- Verwaltungsratspräsident (VRP / Chairman)
Vorsitzender des Verwaltungsrats mit besonderen Aufgaben und einem Stichentscheid bei Stimmengleichheit.
- Vizepräsident des Verwaltungsrats
Stellvertreter des Verwaltungsratspräsidenten, übernimmt dessen Funktionen bei Verhinderung.