Vizepräsident des Verwaltungsrats

Stellvertreter des Verwaltungsratspräsidenten, übernimmt dessen Funktionen bei Verhinderung.

Definition

Der Vizepräsident des Verwaltungsrats ist der Stellvertreter des Verwaltungsratspräsidenten (VRP). Er übernimmt die Funktionen des Präsidenten bei dessen Verhinderung — temporär (z.B. Sitzungsleitung bei Abwesenheit) oder dauerhaft (Vakanz bis zur Wahl eines neuen Präsidenten).

Die Position ist im Schweizer Aktienrecht nicht zwingend, in den meisten Statuten und Organisationsreglementen aber vorgesehen — insbesondere bei börsenkotierten Gesellschaften und solchen mit grösserem Verwaltungsrat.

Aufgaben

  • Stellvertretung des VRP bei Sitzungen, Repräsentation, Stichentscheid.
  • Sitzungsleitung bei Themen, die den VRP betreffen (z.B. Vergütung des VRP, Beurteilung seiner Leistung.)
  • Sparring-Partner des VRP zwischen den Sitzungen.
  • Vorbereitung der Nachfolge des VRP, oft als designierter Nachfolger.

Senior Independent Director

In der angelsächsischen Governance-Praxis spielt eine ähnliche Rolle der Senior Independent Director (SID) — ein unabhängiges VR-Mitglied, das als Ansprechpartner für Aktionäre und als Korrektiv zum Chairman dient. In der Schweiz wird diese Funktion oft mit dem Vizepräsidium kombiniert oder im Lead Independent Director (LID) ausgestaltet.

Wahl

Der Vizepräsident wird typischerweise vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte gewählt — ähnlich wie der Präsident, aber ohne die Pflicht zur GV-Wahl bei börsenkotierten Gesellschaften (OR Art. 712 betrifft nur den VRP).

Praktische Bedeutung

In kleineren Gesellschaften ist die Position oft formal, mit minimaler operativer Bedeutung — der Vizepräsident springt nur ein, wenn der VRP nicht kann. In grösseren Gesellschaften, insbesondere börsenkotiert oder in Konzernen, ist die Position substantieller: regelmässige Beteiligung an Strategieentwicklung, Personalfragen auf C-Level, Aktionärsbeziehungen.

Abgrenzung

  • Verwaltungsratspräsident: Hauptträger der Funktionen, der Vizepräsident ist sein Stellvertreter.
  • Senior Independent Director: angelsächsisches Pendant mit Fokus auf Unabhängigkeit und Aktionärsschutz.
  • Delegierter des VR: operativ tätiges VR-Mitglied, andere Funktion als Vize-Präsidium.

Häufige Fragen

Was ist ein Vizepräsident des Verwaltungsrats?
Der Vizepräsident des Verwaltungsrats ist der Stellvertreter des Verwaltungsratspräsidenten (VRP). Er übernimmt die Funktionen des Präsidenten bei dessen Verhinderung, temporär (z.B. Sitzungsleitung bei Abwesenheit) oder dauerhaft (Vakanz bis zur Wahl eines neuen Präsidenten). Die Position ist im Schweizer Aktienrecht nicht zwingend, in den meisten Statuten und Organisationsreglementen aber vorgesehen.
Welche Aufgaben hat der Vizepräsident?
Typische Aufgaben sind: Stellvertretung des VRP bei Sitzungen, Repräsentation und Stichentscheid, Sitzungsleitung bei Themen die den VRP betreffen (Vergütung, Beurteilung seiner Leistung), Sparring-Partner des VRP zwischen den Sitzungen sowie Vorbereitung der VRP-Nachfolge, oft als designierter Nachfolger. In grösseren Gesellschaften zusätzlich substantielle Beteiligung an Strategie und Aktionärsbeziehungen.
Ist ein Vizepräsident gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, das Schweizer Obligationenrecht kennt keine zwingende Vizepräsidiums-Position. Die Einrichtung beruht auf einer freiwilligen Entscheidung des Verwaltungsrats und wird typischerweise im Organisationsreglement oder in den Statuten geregelt. Bei börsenkotierten Gesellschaften und solchen mit grösserem VR ist sie de facto Standard, bei KMU mit kleinem VR oft nicht vorgesehen.
Wer wählt den Vizepräsidenten?
Der Vizepräsident wird typischerweise vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte gewählt, ähnlich wie der Präsident. Im Gegensatz zum VRP gilt für den Vize-VRP bei börsenkotierten Gesellschaften keine zwingende Wahl durch die Generalversammlung: OR Art. 712 (Wahlpflicht durch GV) betrifft nur den Präsidenten. Die Amtsdauer entspricht typischerweise der allgemeinen VR-Mandatsdauer.
Was ist der Unterschied zwischen Vize-VRP und Senior Independent Director?
In der angelsächsischen Praxis ist der Senior Independent Director (SID) ein unabhängiges VR-Mitglied, das als Ansprechpartner für Aktionäre und als Korrektiv zum Chairman dient. Der Vize-VRP ist primär Stellvertreter, nicht zwingend unabhängig. In der Schweiz wird die SID-Funktion oft mit dem Vizepräsidium kombiniert oder im Lead Independent Director (LID) eigenständig ausgestaltet.
Hat der Vizepräsident besondere Haftung?
Der Vize-VRP unterliegt der vollen Organhaftung als VR-Mitglied nach OR Art. 754: persönlich, solidarisch und mit Privatvermögen. Eine zusätzliche spezifische Haftung aus der Vize-Funktion gibt es nicht. In der Wahrnehmung der Stellvertreterrolle gelten dieselben Sorgfalts- und Treuepflichten wie für jedes andere VR-Mitglied (OR Art. 717).
Wann übernimmt der Vizepräsident die Funktionen des VRP?
Der Vize-VRP übernimmt bei jeder Verhinderung des VRP: bei Abwesenheit von Sitzungen, bei Themen die den VRP selbst betreffen (Vergütung, Leistungsbeurteilung), bei Interessenkonflikten oder im Krisenfall. Bei Rücktritt oder Tod des VRP übernimmt er interimistisch bis zur Wahl eines neuen Präsidenten durch den VR (bzw. die GV bei börsenkotierten Gesellschaften).
Wird der Vizepräsident anders vergütet als andere VR-Mitglieder?
In der Regel erhält der Vize-VRP eine leicht höhere Vergütung als die übrigen VR-Mitglieder, typischerweise mit einem Zuschlag von 20 bis 50 Prozent auf das Grundhonorar. Die Vergütung liegt aber unter jener des VRP (der oft das Zwei- bis Vierfache verdient). Bei börsenkotierten Gesellschaften unterliegt die Vergütung der bindenden GV-Abstimmung nach OR Art. 735 ff.

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