Datenschutzberater (DSB)
Funktionsträger zur Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzrechts nach revidiertem DSG und allenfalls DSGVO.
Definition
Der Datenschutzberater (DSB), in der Schweiz auch Datenschutzverantwortlicher genannt, ist die Funktion zur Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzrechts in einer Gesellschaft. Er berät die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden in datenschutzrechtlichen Fragen, prüft datenschutzrelevante Vorhaben, dokumentiert die Bearbeitungstätigkeiten und bildet die Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde EDÖB.
In der EU heisst die entsprechende Funktion Datenschutzbeauftragter (DSB) nach DSGVO Art. 37. Die Funktion ist im schweizerischen revidierten DSG seit 1. September 2023 geregelt und hat seit der Revision deutlich an Bedeutung gewonnen.
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Nach DSG Art. 10 ist die Bezeichnung eines Datenschutzberaters für private Verantwortliche freiwillig. Bei der Bezeichnung gewährt das Gesetz Erleichterungen: die Datenschutz-Folgenabschätzung kann ohne Konsultation des EDÖB intern abgeschlossen werden. Bundesorgane sind nach DSG Art. 10 Abs. 1 zur Bezeichnung verpflichtet.
Bei Anwendbarkeit der DSGVO (Bearbeitung von Daten von Personen in der EU) ist die Bezeichnung in folgenden Fällen zwingend nach DSGVO Art. 37:
- Kerntätigkeit umfasst umfangreiche regelmässige und systematische Überwachung.
- Kerntätigkeit umfasst umfangreiche Verarbeitung besonders schützenswerter Daten.
- Verarbeitung erfolgt durch eine Behörde.
Die Aufgaben nach DSG und DSGVO umfassen:
- Beratung des Verantwortlichen und der Mitarbeitenden in Datenschutzfragen.
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
- Mitwirkung an Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Schulung der Mitarbeitenden.
- Ansprechperson für betroffene Personen.
- Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde (EDÖB in der Schweiz).
- Aufbau einer Datenschutz-Organisation mit Prozessen und Dokumentation.
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten pflegen.
- Meldungen von Datenschutzverletzungen koordinieren.
Praxis Schweiz
In Schweizer Konzernen ist der DSB typischerweise als eigenständige Funktion mit direkter Berichtslinie zur Geschäftsleitung oder zum General Counsel organisiert. Bei börsenkotierten Gesellschaften und in regulierten Branchen ist eine zusätzliche fachliche Linie zum Audit Committee Best Practice.
In KMU wird die Funktion oft kombiniert mit dem General Counsel, dem Compliance Officer oder dem IT-Verantwortlichen. Eine kombinierte Funktion ist zulässig, solange keine Interessenkonflikte entstehen. Häufig wird die Funktion auch extern vergeben (externe Datenschutzberatung), was bei kleineren Strukturen kosteneffizient ist.
Die zentrale Dokumentation umfasst:
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach DSG Art. 12 und DSGVO Art. 30.
- Datenschutzerklärung für Kunden und Mitarbeitende.
- Auftragsbearbeitungsverträge mit Dienstleistern.
- Meldeprozess für Datenschutzverletzungen.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Bearbeitungen.
- Schulungsunterlagen und Schulungsnachweise.
Best Practice umfasst eine jährliche Datenschutz-Risikobeurteilung, ein periodisches Audit der Bearbeitungstätigkeiten und ein etabliertes Verfahren für Betroffenenrechte (Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungsbegehren).
Häufige Fehler
Klassische Schwächen in der Praxis:
- Kein DSB bezeichnet trotz umfangreicher Datenbearbeitung.
- Fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.
- Keine Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Vorhaben.
- Mangelnde Schulung der Mitarbeitenden.
- Fehlende Meldeprozesse bei Datenschutzverletzungen.
- Unklare Verantwortung für Cookie-Banner und Tracking-Technologien.
- Fehlende oder unvollständige Auftragsbearbeitungsverträge mit Dienstleistern.
- Kein direkter Zugang des DSB zur Geschäftsleitung.
- Vermischung mit operativen Funktionen, die Interessenkonflikte schaffen.
- Reaktive statt proaktive Datenschutz-Arbeit.
Abgrenzung
- Compliance Officer: breiteres Mandat über Datenschutz hinaus, in kleineren Strukturen oft kombiniert.
- General Counsel: rechtliche Beratung in allen Bereichen, der DSB hat fokussiertes Datenschutz-Mandat.
- CISO: verantwortet Informationssicherheit (technische Massnahmen), der DSB fokussiert auf rechtliche Compliance.
- EDÖB: Schweizer Aufsichtsbehörde, der DSB ist deren Ansprechperson im Unternehmen.
- Verantwortlicher: rechtlicher Begriff für die Stelle, die über Zweck und Mittel der Bearbeitung entscheidet (in der Regel die Gesellschaft selbst), der DSB berät den Verantwortlichen.
Häufige Fragen
Was ist ein Datenschutzberater?
Ist der DSB in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Welche Aufgaben hat ein DSB?
Welche Anforderungen muss ein DSB erfüllen?
Wie ist der DSB organisatorisch eingebettet?
Was unterscheidet DSB und Compliance Officer?
Was sind häufige Fehler im Schweizer Mittelstand?
Welche Verantwortung hat der VR für Datenschutz?
Verwandte Einträge
- Compliance Officer — Funktionsträger zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben innerhalb einer Gesellschaft.
- Audit Committee (Prüfungsausschuss) — Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.
- Verwaltungsrat (VR) — Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.
- IKS (Internes Kontrollsystem) — Firmeninternes System aus Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Zielerreichung, Compliance und ordnungsgemässen Berichterstattung — gesetzlich gefordert nach OR.
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