Präsidialausschuss
VR-Ausschuss zur Vorbereitung und Koordination präsidialer Aufgaben, typischerweise VRP, Vizepräsident und Audit-Chair.
Definition
Der Präsidialausschuss ist ein VR-Ausschuss, der die präsidialen Aufgaben des Verwaltungsrats vorbereitet und koordiniert. Er ist gesetzlich nicht zwingend, wird aber in mittleren und grossen Gesellschaften vom Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance empfohlen und in der Geschäftsordnung des VR konkretisiert. Andere übliche Bezeichnungen sind Präsidium, Chairman's Committee oder Lenkungsausschuss.
Praxis und Anwendung
In der Praxis dient der Präsidialausschuss als Bindeglied zwischen dem VR-Präsidenten, dem Gesamtverwaltungsrat, den weiteren Ausschüssen und der Geschäftsleitung. Er tagt häufiger als der Gesamt-VR, oft monatlich oder zweimonatlich, und behandelt Themen, die für eine Sitzung des Gesamt-VR nicht zwingend nötig sind, aber dennoch koordiniert werden müssen.
Typische Themen sind die Vorbereitung der VR-Agenda, Koordination der Ausschussarbeit, Vorbereitung von Personalentscheiden auf VR- und GL-Ebene, Beratung des CEO in heiklen Fragen, Vorbereitung von Strategie- oder M&A-Themen sowie die Behandlung dringlicher Geschäfte zwischen den Sitzungen.
Die Mitgliederzahl liegt typischerweise bei drei Personen, mehr ist meist hinderlich. Übliche Besetzung sind VR-Präsident, Vizepräsident und Vorsitzender des Audit Committee. In börsenkotierten Gesellschaften wird zunehmend Wert darauf gelegt, dass mindestens ein unabhängiges Mitglied im Präsidialausschuss vertreten ist.
Rechtsgrundlage und Kompetenzen
Der Präsidialausschuss ist gesetzlich nicht geregelt. Seine Existenz und seine Kompetenzen ergeben sich aus der Geschäftsordnung des VR, die der Gesamt-VR erlässt. Die Geschäftsordnung sollte präzise definieren, in welchem Umfang der Präsidialausschuss Beschlüsse fassen darf und welche Geschäfte dem Plenum vorbehalten bleiben.
Unübertragbare Aufgaben nach OR Art. 716a bleiben in jedem Fall dem Gesamtverwaltungsrat vorbehalten. Dazu zählen die Festlegung der Organisation, die Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung, der Geschäftsbericht und die Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung. Der Präsidialausschuss kann diese Themen vorbereiten, nicht aber abschliessend entscheiden.
In dringlichen Situationen ist es üblich, dem Präsidialausschuss eine erweiterte Kompetenz einzuräumen, etwa zur Genehmigung dringlicher Investitionen oder M&A-Transaktionen bis zu einem bestimmten Volumen. Solche Erweiterungen sollten in der Geschäftsordnung präzise umrissen und mit einer Berichtspflicht an den Gesamt-VR verknüpft sein.
Abgrenzung
- Audit Committee: spezialisierter Ausschuss für Finanz-, Reporting-, Risiko- und Compliance-Themen.
- Compensation Committee: spezialisierter Ausschuss für Vergütungsfragen von VR und GL.
- Nomination Committee: spezialisierter Ausschuss für VR- und GL-Nominationen.
- Gesamtverwaltungsrat: Plenum aller VR-Mitglieder, entscheidet über alle Geschäfte, die der Präsidialausschuss nicht abschliessend behandeln kann.
Eine klare Trennung der Kompetenzen ist Voraussetzung für saubere Governance. Wo der Präsidialausschuss faktisch zum Schatten-VR wird, der das Plenum nur noch nachträglich informiert, entsteht ein Governance-Defizit, das auch die persönliche Haftung der übrigen VR-Mitglieder erschweren kann.
Häufige Fragen
Was ist ein Präsidialausschuss?
Welche Aufgaben hat der Präsidialausschuss?
Wer sitzt im Präsidialausschuss?
Kann der Präsidialausschuss Beschlüsse fassen?
Wie unterscheidet sich der Präsidialausschuss vom Audit Committee?
Wann lohnt sich ein Präsidialausschuss?
Welche Rolle spielt der Präsidialausschuss bei Krisen?
Verwandte Einträge
- Verwaltungsratspräsident (VRP / Chairman) — Vorsitzender des Verwaltungsrats mit besonderen Aufgaben und einem Stichentscheid bei Stimmengleichheit.
- Audit Committee (Prüfungsausschuss) — Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.
- Geschäftsordnung VR — Internes Regelwerk des Verwaltungsrats — definiert Sitzungsabläufe, Beschlussverfahren, Ausschüsse und interne Kommunikation.