Special Committee
Ad-hoc Ausschuss des Verwaltungsrats zur unabhängigen Bearbeitung einer spezifischen Situation mit Interessenkonflikt oder besonderem Untersuchungsbedarf.
Definition
Ein Special Committee ist ein ad-hoc gebildeter Ausschuss des Verwaltungsrats zur unabhängigen Bearbeitung einer spezifischen Situation mit Interessenkonflikt oder besonderem Untersuchungsbedarf. Anders als die ständigen Ausschüsse (Audit, Compensation, Nomination) wird das Special Committee für einen konkreten Anlass eingerichtet und nach Erfüllung seiner Aufgabe aufgelöst.
Die Funktion stammt aus der angelsächsischen Corporate-Governance-Praxis und hat sich in der Schweiz bei kritischen Situationen etabliert, insbesondere bei Squeeze-out-Verhandlungen, internen Untersuchungen und kritischen Transaktionen.
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Das Special Committee ist im OR nicht explizit geregelt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus:
- OR Art. 716a Abs. 2: Befugnis des VR, Ausschüsse zu bilden.
- OR Art. 717: Sorgfalts- und Treuepflicht.
- OR Art. 717a: Interessenkonflikt-Regelung (seit Aktienrechtsrevision 2023).
- OR Art. 754: Haftung des VR.
- Swiss Code of Best Practice (für kotierte Gesellschaften).
- Statuten und Organisationsreglement.
OR Art. 717a verpflichtet Organmitglieder, Interessenkonflikte dem VR offenzulegen. Bei wesentlichen Konflikten ist die Bildung eines Special Committee aus unabhängigen Mitgliedern Best Practice. Bei kotierten Gesellschaften erhöht die Übernahmekommission ihre Anforderungen.
Die Kernaufgaben:
- Sachverhalt unabhängig untersuchen.
- Externe Berater beauftragen (Anwälte, Forensiker, Investmentbanken).
- Verhandlungen mit Gegenpartei führen.
- Empfehlungen an den Gesamt-VR formulieren.
- Berichterstattung an Stakeholder verantworten.
- Dokumentation der Sorgfaltspflicht sicherstellen.
- Bei Transaktionen Fairness Opinion einholen.
- Bei Untersuchungen Massnahmen empfehlen.
Praxis Schweiz
Bei Schweizer börsenkotierten Gesellschaften hat sich das Special Committee insbesondere bei drei Anlässen etabliert:
Erstens bei Squeeze-out- und Going-Private-Transaktionen. Wenn ein Mehrheitsaktionär oder die Geschäftsleitung die Minderheitsaktionäre ausschliessen will, ist die Bildung eines Special Committee aus unabhängigen VR-Mitgliedern essentiell. Die Übernahmekommission erwartet diese Struktur und prüft sie kritisch.
Zweitens bei MBOs. Wenn die Geschäftsleitung das Unternehmen kaufen will, besteht ein evidenter Interessenkonflikt. Ein Special Committee verhandelt mit der Geschäftsleitung als Gegenpartei, beauftragt eine Fairness Opinion und empfiehlt dem Gesamt-VR.
Drittens bei internen Untersuchungen. Bei Vorwürfen gegen Organmitglieder (Korruption, Betrug, Veruntreuung, sexuelle Belästigung) wird ein Special Committee aus unabhängigen Mitgliedern eingerichtet, das die Untersuchung leitet und Massnahmen empfiehlt.
Best Practice umfasst:
- Schriftliche Charter mit klar definiertem Mandat.
- Ausschliessliche Besetzung mit unabhängigen Mitgliedern.
- Auswahl unabhängiger externer Berater.
- Sitzungsprotokolle mit dokumentierten Beratungen.
- Periodische Berichterstattung an den Gesamt-VR.
- Klare Trennung zwischen Special Committee und Geschäftsleitung.
- Sitzungspauschale für Special-Committee-Arbeit.
- Eigene Dokumentation der Sorgfaltspflicht.
- Bei Transaktionen: Einholung einer Fairness Opinion.
- Bei kritischen Themen: zweite externe Meinung (Cross-Check).
Die Dauer eines Special Committee variiert: bei Untersuchungen typischerweise 3-12 Monate, bei Transaktionen 6-18 Monate, bei strategischen Sondersituationen offen.
Häufige Fehler
Klassische Schwächen in der Praxis:
- Special Committee mit Mitgliedern, die Interessenkonflikte haben.
- Fehlende oder unklare Charter.
- Vermischung mit operativen Aufgaben der Geschäftsleitung.
- Externe Berater ohne ausreichende Unabhängigkeit.
- Mangelnde Dokumentation der Beratungen.
- Vorzeitige Auflösung vor Abschluss des Mandats.
- Übermässige Abhängigkeit von externen Beratern ohne eigene Reflexion.
- Fehlende Berichterstattung an Aktionäre und Regulatoren.
- Bei Transaktionen: fehlende oder oberflächliche Fairness Opinion.
- Bei Untersuchungen: fehlende konkrete Massnahmen-Empfehlung.
- Vermischung mit Audit Committee bei thematischer Überschneidung.
Abgrenzung
- Audit Committee: ständiger Ausschuss, Special Committee ist ad-hoc.
- Nomination Committee: ständiger Ausschuss für Nominationen.
- Internal Audit: prüft systematisch, Special Committee bearbeitet konkrete Situationen.
- Sonderprüfung nach OR Art. 697c-g: gerichtlich angeordnete Prüfung, Special Committee ist VR-Initiative.
- Untersuchungsausschuss: synonyme Bezeichnung für Special Committee mit Untersuchungsmandat.
Häufige Fragen
Was ist ein Special Committee?
Ist ein Special Committee in der Schweiz gesetzlich geregelt?
Wann wird ein Special Committee eingesetzt?
Welche Aufgaben hat ein Special Committee?
Wer sitzt typischerweise im Special Committee?
Welche externe Beratung wird typischerweise beigezogen?
Was ist eine Fairness Opinion?
Welche Bedeutung hat das Special Committee für die Sorgfaltspflicht?
Verwandte Einträge
- Audit Committee (Prüfungsausschuss) — Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.
- Verwaltungsrat (VR) — Oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft mit unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht.
- Corporate Governance — Gesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
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