Economiesuisse

Dachverband der Schweizer Wirtschaft und Herausgeber des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, zentrale Selbstregulierungs-Instanz für VR-Praxis.

Definition

Economiesuisse ist der Dachverband der Schweizer Wirtschaft mit Sitz in Zürich. Sie wurde 2000 durch Zusammenschluss des Vorortes (Schweizerischer Handels- und Industrie-Verein, gegründet 1870) und der Schweizerischen Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) gegründet. Sie vertritt rund 100 Branchenverbände und etwa 30 Kantonale Industrie- und Handelskammern, die zusammen rund 100'000 Schweizer Unternehmen mit etwa 2 Mio. Beschäftigten repräsentieren.

Für die VR-Praxis ist Economiesuisse zentral als Herausgeber des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Dieser Code wurde 2002 erstmals publiziert und mehrfach revidiert (zuletzt 2023 nach der Aktienrechtsrevision). Er ist die wichtigste schweizerische Selbstregulierung für Corporate Governance bei börsenkotierten Gesellschaften und ergänzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktienrechts.

Über den Swiss Code hinaus ist Economiesuisse wirtschaftspolitische Lobby-Organisation, Herausgeberin von Studien und Positionspapieren, Organisatorin von Tagungen und Weiterbildungs-Angeboten, sowie Vertreterin der Schweizer Wirtschaft in internationalen Verbänden wie BusinessEurope und der International Chamber of Commerce (ICC).

Rechtsgrundlage und Mechanismus

Economiesuisse selbst ist ein privatrechtlicher Verein und unterliegt dem Vereinsrecht nach ZGB Art. 60 ff. Die rechtliche Relevanz für VR-Praxis ergibt sich aus dem von Economiesuisse herausgegebenen Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance und der Verknüpfung mit der SIX-Richtlinie Corporate Governance.

Swiss Code of Best Practice

Der Swiss Code ist rechtlich nicht verbindlich, aber Best-Practice-Empfehlung. Er wird von Economiesuisse herausgegeben, in einem breiten Stakeholder-Prozess mit Wirtschaftsverbänden, Investoren, Wissenschaft und Behörden überarbeitet und an die Entwicklung der Aktienrechts-Gesetzgebung angepasst. Die Anwendung erfolgt nach Comply-or-Explain-Prinzip.

SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG)

Die SIX Swiss Exchange verlangt von börsenkotierten Gesellschaften die Berichterstattung gemäss Richtlinie Corporate Governance (RLCG). Diese Richtlinie baut auf dem Swiss Code auf und schreibt die transparente Offenlegung der Corporate-Governance-Praxis im Corporate-Governance-Bericht vor. Damit erhält der Swiss Code faktisch normative Wirkung für börsenkotierte Gesellschaften.

Comply-or-Explain

Der Comply-or-Explain-Mechanismus bedeutet: Entweder werden die Empfehlungen des Swiss Code befolgt (Comply), oder Abweichungen werden im Corporate-Governance-Bericht transparent begründet (Explain). Diese Architektur erlaubt Flexibilität bei strukturell unterschiedlichen Gesellschaften und ist Standard in europäischen Corporate-Governance-Codes.

OR Art. 716a: Aktienrechtliche Verankerung

Das Aktienrecht regelt die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats in OR Art. 716a. Der Swiss Code ergänzt diese Vorgaben um Empfehlungen zur konkreten Umsetzung, etwa zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Verwaltungsrats, zur Bildung von Ausschüssen und zur Stakeholder-Beziehung.

Themen des Swiss Code 2023

Der Swiss Code 2023 behandelt in sieben Kapiteln:

  • Aktionäre und Generalversammlung: Rechte, GV-Vorbereitung, Stimmrechtsausübung.
  • Verwaltungsrat: Zusammensetzung, Unabhängigkeit, Sitzungs-Frequenz, Ausschüsse, Selbstevaluation.
  • Geschäftsleitung: Bestellung, Beziehung zum Verwaltungsrat, Kompetenzen.
  • Revision: Interne und Externe Revision, Audit Committee.
  • Offenlegung: Geschäfts- und Corporate-Governance-Bericht.
  • Vergütung: Vergütungsausschuss, System, Bericht.
  • Stakeholder und ESG: Nachhaltigkeit, Diversität, Cyber-Governance.

Revision 2023

Die letzte umfassende Revision von 2023 hat den Swiss Code an die Aktienrechtsrevision angepasst, neue Themen wie ESG, Cyber-Governance und Diversität (Geschlechterrichtwerte ab 2026) gestärkt und die Empfehlungen zu Vergütungs-Governance präzisiert. Die Revision wurde in einem breiten Stakeholder-Prozess vorbereitet.

Praxis Schweiz

In der Schweizer Praxis hat Economiesuisse über den Swiss Code eine zentrale Stellung in der Corporate-Governance-Architektur.

Anwendung bei börsenkotierten Gesellschaften

Alle börsenkotierten Schweizer Gesellschaften wenden den Swiss Code nach Comply-or-Explain an. Die Berichterstattung erfolgt im Corporate-Governance-Bericht, der Teil des Geschäftsberichts ist. Die SIX prüft die Erfüllung der RLCG-Anforderungen. Abweichungen vom Swiss Code sind transparent zu begründen und werden von Proxy Advisors und institutionellen Investoren analysiert.

Anwendung bei nicht-kotierten Gesellschaften

Bei nicht-kotierten Schweizer Gesellschaften ist der Swiss Code nicht rechtlich oder börsenrechtlich verlangt, dient aber als Orientierungsrahmen. Bei grösseren KMU, Familiengesellschaften mit Fremd-Geschäftsleitung und VC-finanzierten Gesellschaften wird er zunehmend als Best-Practice-Referenz adaptiert. Die Adaptation erfolgt typisch proportional zur Grösse und Komplexität.

Empfehlungen zum Verwaltungsrat

Der Swiss Code empfiehlt zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats:

  • Mehrheitlich oder vollständig unabhängige Mitglieder bei börsenkotierten Gesellschaften.
  • Diversität nach Geschlecht, Alter, Erfahrung und Internationalität.
  • Geschlechterrichtwerte ab 2026: 20 Prozent Frauen im VR, 30 Prozent in der GL nach Comply-or-Explain.
  • Periodische Erneuerung mit Amtszeitbegrenzungen.
  • Selbstevaluation mindestens jährlich.
  • Lead Independent Director bei CEO-VR-Präsident-Personalunion.

Empfehlungen zu Ausschüssen

Der Swiss Code empfiehlt bei börsenkotierten Gesellschaften die Bildung von:

  • Audit Committee mit überwiegend unabhängigen Mitgliedern und Finanz-Expertise.
  • Vergütungsausschuss mit unabhängigen Mitgliedern und Vergütungs-Expertise (gesetzlich vorgeschrieben).
  • Nominationsausschuss für VR- und GL-Besetzung.
  • Risk Committee bei komplexen Risiko-Strukturen (etwa Banken, Versicherungen).

Empfehlungen zur Vergütung

Der Swiss Code empfiehlt:

  • Transparente und nachvollziehbare Vergütungs-Policy.
  • Pay-for-Performance-Verknüpfung.
  • Long-Term-Orientierung in LTI-Plänen.
  • Vergütungsausschuss mit Vergütungs-Expertise.
  • Stakeholder-Dialog vor der GV.
  • Periodische Überprüfung des Vergütungssystems.

Stakeholder-Dialog

Der Swiss Code empfiehlt einen strukturierten Stakeholder-Dialog mit grossen Aktionären, Proxy Advisors und weiteren Anspruchsgruppen. Best Practice ist die jährliche Investor-Relations-Roadshow vor der GV, ergänzt um spezifische Vergütungs- und ESG-Dialoge.

Verhältnis zu Ethos

Ethos als Schweizer Proxy Advisor und Investorenstiftung agiert teilweise komplementär, teilweise kritisch zum Swiss Code. Ethos prüft Vergütungsanträge und Governance-Praxis börsenkotierter Schweizer Gesellschaften und gibt Voting-Empfehlungen ab. Ethos referenziert den Swiss Code, hat aber teilweise strengere Anforderungen (etwa bei Unabhängigkeit, Diversität, ESG).

Politische Rolle von Economiesuisse

Economiesuisse ist die zentrale wirtschaftspolitische Lobby-Organisation der Schweizer Wirtschaft. Bei VR-relevanten Vorlagen hat sie historisch Position bezogen:

  • Ablehnung der Minder-Initiative 2013 (erfolglos, Initiative angenommen).
  • Ablehnung der 1:12-Initiative 2013 (erfolgreich, abgelehnt).
  • Stellungnahmen zur Aktienrechtsrevision 2020 (in Kraft 2023).
  • Stellungnahmen zu Klimaschutz-Vorlagen und ESG-Regulierung.

Diese politische Rolle prägt die Glaubwürdigkeit als neutrale Governance-Setzungs-Instanz und ist Gegenstand laufender Diskussion.

Internationale Vernetzung

Economiesuisse ist Mitglied von BusinessEurope (europäischer Dachverband), der International Chamber of Commerce (ICC) und weiteren internationalen Verbänden. Über diese Vernetzung wirkt sie auf internationale Governance-Standards ein, etwa bei OECD-Guidelines, EU-Aktionärsrechterichtlinie oder G20-Empfehlungen.

Weitere Publikationen und Tätigkeiten

Neben dem Swiss Code publiziert Economiesuisse:

  • Regelmässige Studien zur Governance-Praxis börsenkotierter Schweizer Gesellschaften.
  • Positionspapiere zu Vergütung, Diversität, ESG, Cyber-Governance, KI-Governance.
  • Leitfäden für KMU-Verwaltungsräte.
  • Wirtschaftspolitische Stellungnahmen (Vernehmlassungen, Kampagnen).

Über die Stiftung Economiesuisse werden Forschungs-Projekte und Weiterbildungs-Angebote unterstützt.

Häufige Fehler

In der Praxis tauchen wiederkehrende Schwächen im Umgang mit Economiesuisse und dem Swiss Code auf:

  • Oberflächliche Comply-or-Explain-Berichterstattung: Abweichungen werden ohne substanzielle Begründung gerechtfertigt.
  • Veraltete Bezugnahmen: Im Corporate-Governance-Bericht wird auf veraltete Swiss-Code-Versionen verwiesen.
  • Fehlende Adaptation bei nicht-kotierten Gesellschaften: Der Swiss Code wird ignoriert, ohne dass eigene Governance-Standards definiert sind.
  • Selektive Anwendung: Nur Teile des Swiss Code werden befolgt, ohne Begründung für das Auslassen anderer Teile.
  • Mangelnde Verknüpfung mit SIX-RLCG: Die Berichterstattung erfüllt formell die RLCG, aber inhaltlich nicht die Swiss-Code-Empfehlungen.
  • Fehlende Reaktion auf Revisionen: Bei Swiss-Code-Revisionen werden die eigenen Governance-Strukturen nicht angepasst.
  • Verwechslung mit gesetzlichen Vorgaben: Swiss-Code-Empfehlungen werden als gesetzlich verbindlich dargestellt oder umgekehrt gesetzliche Vorgaben als blosse Empfehlungen behandelt.
  • Übersehene Stakeholder-Dialog-Empfehlungen: Der Dialog mit grossen Aktionären und Proxy Advisors wird nicht systematisch geführt.
  • Mangelnde ESG-Integration: Die Swiss-Code-2023-Empfehlungen zu ESG werden formell, aber nicht inhaltlich umgesetzt.
  • Politische Vermischung: Economiesuisse-Lobby-Positionen werden mit Swiss-Code-Empfehlungen verwechselt.

Abgrenzung

Economiesuisse grenzt sich von verwandten Organisationen und Konzepten ab:

Schweizerischer Arbeitgeberverband

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt arbeitsrechtliche und sozialpolitische Interessen der Arbeitgeber. Economiesuisse vertritt wirtschaftspolitische Interessen der Unternehmen. Beide Organisationen sind komplementär, mit teilweiser Überschneidung bei Mitgliedschaften.

Swissmem, Scienceindustries und weitere Branchenverbände

Branchenverbände wie Swissmem (Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie) oder Scienceindustries (Chemie, Pharma) sind Mitglieder von Economiesuisse und vertreten branchenspezifische Interessen. Economiesuisse aggregiert diese in eine gesamtwirtschaftliche Vertretung.

SIX Swiss Exchange

Die SIX Swiss Exchange ist die Börsenbetreiberin und erlässt die Richtlinie Corporate Governance (RLCG). Sie baut auf dem Swiss Code auf, ist aber eine eigenständige Regulierungs-Instanz mit Börsenrechts-Kompetenz. Economiesuisse ist die zivilgesellschaftliche Selbstregulierungs-Instanz.

Ethos

Ethos ist eine Stiftung und ein Proxy Advisor, der die Interessen institutioneller Investoren bei Schweizer börsenkotierten Gesellschaften vertritt. Ethos ist teilweise kritischer zu Vergütungs- und Governance-Praktiken als Economiesuisse und referenziert den Swiss Code als Minimum-Standard.

Schweizerisches Institut für Verwaltungsräte (sivg)

Das sivg ist der Schweizer Berufsverband für Verwaltungsräte und bietet Weiterbildung und Vernetzung an. Es ist komplementär zu Economiesuisse, mit Fokus auf individuelle VR-Mitglieder statt Unternehmen.

Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament sind die gesetzgeberischen Instanzen. Economiesuisse ist eine Lobby-Organisation, die in Vernehmlassungen und Kampagnen Position bezieht, aber keine normative Kompetenz hat. Bei Konflikten gilt die gesetzliche Vorgabe.

OECD und G20

OECD und G20 publizieren internationale Corporate-Governance-Standards. Sie sind nicht direkt für Schweizer Gesellschaften verbindlich, beeinflussen aber den Swiss Code und die Schweizer Praxis. Economiesuisse referenziert internationale Standards, priorisiert aber Schweizer Eigenheiten (monistisches System, KMU-Struktur, Direkt-Demokratie).

Schweizerischer Anwaltsverband und SwissHoldings

Spezialisierte Verbände wie der Schweizerische Anwaltsverband (Rechtsanwälte) oder SwissHoldings (multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz) ergänzen Economiesuisse mit branchenspezifischer Vertretung. SwissHoldings vertritt etwa 60 grosse Schweizer Konzerne und ist enger auf Konzern-Themen fokussiert als Economiesuisse.

Häufige Fragen

Was ist Economiesuisse?
Economiesuisse ist der Dachverband der Schweizer Wirtschaft mit Sitz in Zürich. Er vertritt rund 100 Branchenverbände und etwa 30 Kantonale Industrie- und Handelskammern, die zusammen rund 100'000 Schweizer Unternehmen mit etwa 2 Mio. Beschäftigten repräsentieren. Für VR-Praxis ist Economiesuisse zentral als Herausgeber des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.
Was ist der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance?
Der Swiss Code ist die zentrale schweizerische Selbstregulierung für Corporate Governance bei börsenkotierten Gesellschaften. Er wurde 2002 erstmals von Economiesuisse herausgegeben und mehrfach revidiert (zuletzt umfassend 2023 nach der Aktienrechtsrevision). Er ergänzt die gesetzlichen Vorgaben um Empfehlungen zu Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionärsrechten, Revision, Vergütung und Transparenz. Anwendung erfolgt nach Comply-or-Explain.
Welche Rolle hat der Swiss Code in der Schweizer VR-Praxis?
Der Swiss Code ist die wichtigste Governance-Referenz bei börsenkotierten Schweizer Gesellschaften. Er prägt die Praxis zu Unabhängigkeit der VR-Mitglieder, Zusammensetzung von Audit Committee und Vergütungsausschuss, Sitzungsfrequenz, Lead Independent Director, Stakeholder-Dialog und Vergütungs-Governance. Proxy Advisors wie Ethos referenzieren den Swiss Code in ihren Voting-Richtlinien. Bei nicht-kotierten Gesellschaften dient er als Orientierungsrahmen.
Wie funktioniert Comply-or-Explain beim Swiss Code?
Der Swiss Code ist rechtlich nicht verbindlich, aber Best-Practice-Empfehlung. Börsenkotierte Schweizer Gesellschaften wenden ihn nach dem Comply-or-Explain-Prinzip an: Entweder die Empfehlungen werden befolgt, oder Abweichungen werden im Geschäftsbericht und Corporate-Governance-Bericht transparent begründet. Die SIX Swiss Exchange verlangt die Berichterstattung gemäss Richtlinie Corporate Governance (RLCG), die auf den Swiss Code aufbaut.
Welche Themen behandelt der Swiss Code?
Der Swiss Code 2023 behandelt: Aktionäre und Generalversammlung, Verwaltungsrat (Zusammensetzung, Unabhängigkeit, Sitzungen, Ausschüsse), Geschäftsleitung, Revision (Interne und Externe), Offenlegung, Vergütung (mit detaillierten Empfehlungen zu Vergütungsausschuss, System und Bericht), Stakeholder-Beziehungen sowie ESG- und Nachhaltigkeits-Themen. Die Revision 2023 hat ESG, Diversität und Cyber-Governance gestärkt.
Welche Beziehung hat Economiesuisse zur Politik?
Economiesuisse ist die zentrale wirtschaftspolitische Lobby-Organisation der Schweizer Wirtschaft. Sie nimmt Stellung zu Gesetzgebungs-Vorhaben (Vernehmlassungen), führt Kampagnen bei Volksinitiativen und Referenden (etwa Ablehnungs-Kampagnen zur Minder- und 1:12-Initiative) und vertritt die Wirtschaft gegenüber Bundesrat, Parlament und Verwaltung. Sie ist Mitglied internationaler Verbände wie BusinessEurope und der ICC.
Welche weiteren VR-relevanten Publikationen gibt Economiesuisse heraus?
Neben dem Swiss Code publiziert Economiesuisse regelmässig Studien, Positionspapiere und Leitfäden zu Themen wie Vergütung, Diversität, ESG, Cyber-Governance und KI-Governance. Sie organisiert Tagungen und Weiterbildungs-Angebote für VR-Mitglieder. Über ihre Tochterorganisation und Partner werden empirische Studien zur Governance-Praxis börsenkotierter Schweizer Gesellschaften veröffentlicht.
Welche Kritik gibt es an Economiesuisse und am Swiss Code?
Kritik kommt aus mehreren Richtungen. Aktionärsschützer wie Ethos kritisieren, dass der Swiss Code zu wenig ambitioniert ist und Selbstregulierung gegenüber gesetzlichen Vorgaben bevorzugt. Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass die jüngsten Revisionen zu Bürokratie und Compliance-Aufwand führen. Politisch wird die Lobby-Macht von Economiesuisse kritisch betrachtet, etwa bei umstrittenen Volksinitiativen. Die Balance zwischen Wirtschaftsvertretung und neutraler Governance-Setzung ist eine wiederkehrende Diskussion.

Verwandte Einträge

  • Corporate GovernanceGesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
  • Comply or ExplainSwiss-Code-Prinzip, wonach Abweichungen von Governance-Empfehlungen zwar zulässig, aber begründet öffentlich erläutert werden müssen.
  • VergütungsberichtOffenlegungsdokument zur Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung — bei börsenkotierten Gesellschaften gesetzlich pflichtig und bindender GV-Abstimmung unterworfen.
  • VergütungsausschussStändiger Verwaltungsrats-Ausschuss, der die Vergütungs-Policy vorbereitet, GL-Vergütungen festlegt und den Vergütungsbericht erstellt — bei börsenkotierten Gesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.
  • Say on PayAbstimmungsrecht der Generalversammlung über die Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung — in der Schweiz seit der Minder-Initiative bindend.
  • Minder-InitiativeVolksinitiative «gegen die Abzockerei», 2013 mit 67.9 Prozent angenommen, Geburt der VegüV und Auslöser der strengsten Say-on-Pay-Regulierung weltweit.
  • Audit Committee (Prüfungsausschuss)Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.

Fehlt etwas oder ist ein Fehler im Eintrag? Feedback zu diesem Begriff geben →