Economiesuisse
Dachverband der Schweizer Wirtschaft und Herausgeber des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, zentrale Selbstregulierungs-Instanz für VR-Praxis.
Definition
Economiesuisse ist der Dachverband der Schweizer Wirtschaft mit Sitz in Zürich. Sie wurde 2000 durch Zusammenschluss des Vorortes (Schweizerischer Handels- und Industrie-Verein, gegründet 1870) und der Schweizerischen Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) gegründet. Sie vertritt rund 100 Branchenverbände und etwa 30 Kantonale Industrie- und Handelskammern, die zusammen rund 100'000 Schweizer Unternehmen mit etwa 2 Mio. Beschäftigten repräsentieren.
Für die VR-Praxis ist Economiesuisse zentral als Herausgeber des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Dieser Code wurde 2002 erstmals publiziert und mehrfach revidiert (zuletzt 2023 nach der Aktienrechtsrevision). Er ist die wichtigste schweizerische Selbstregulierung für Corporate Governance bei börsenkotierten Gesellschaften und ergänzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktienrechts.
Über den Swiss Code hinaus ist Economiesuisse wirtschaftspolitische Lobby-Organisation, Herausgeberin von Studien und Positionspapieren, Organisatorin von Tagungen und Weiterbildungs-Angeboten, sowie Vertreterin der Schweizer Wirtschaft in internationalen Verbänden wie BusinessEurope und der International Chamber of Commerce (ICC).
Rechtsgrundlage und Mechanismus
Economiesuisse selbst ist ein privatrechtlicher Verein und unterliegt dem Vereinsrecht nach ZGB Art. 60 ff. Die rechtliche Relevanz für VR-Praxis ergibt sich aus dem von Economiesuisse herausgegebenen Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance und der Verknüpfung mit der SIX-Richtlinie Corporate Governance.
Swiss Code of Best Practice
Der Swiss Code ist rechtlich nicht verbindlich, aber Best-Practice-Empfehlung. Er wird von Economiesuisse herausgegeben, in einem breiten Stakeholder-Prozess mit Wirtschaftsverbänden, Investoren, Wissenschaft und Behörden überarbeitet und an die Entwicklung der Aktienrechts-Gesetzgebung angepasst. Die Anwendung erfolgt nach Comply-or-Explain-Prinzip.
SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG)
Die SIX Swiss Exchange verlangt von börsenkotierten Gesellschaften die Berichterstattung gemäss Richtlinie Corporate Governance (RLCG). Diese Richtlinie baut auf dem Swiss Code auf und schreibt die transparente Offenlegung der Corporate-Governance-Praxis im Corporate-Governance-Bericht vor. Damit erhält der Swiss Code faktisch normative Wirkung für börsenkotierte Gesellschaften.
Comply-or-Explain
Der Comply-or-Explain-Mechanismus bedeutet: Entweder werden die Empfehlungen des Swiss Code befolgt (Comply), oder Abweichungen werden im Corporate-Governance-Bericht transparent begründet (Explain). Diese Architektur erlaubt Flexibilität bei strukturell unterschiedlichen Gesellschaften und ist Standard in europäischen Corporate-Governance-Codes.
OR Art. 716a: Aktienrechtliche Verankerung
Das Aktienrecht regelt die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats in OR Art. 716a. Der Swiss Code ergänzt diese Vorgaben um Empfehlungen zur konkreten Umsetzung, etwa zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Verwaltungsrats, zur Bildung von Ausschüssen und zur Stakeholder-Beziehung.
Themen des Swiss Code 2023
Der Swiss Code 2023 behandelt in sieben Kapiteln:
- Aktionäre und Generalversammlung: Rechte, GV-Vorbereitung, Stimmrechtsausübung.
- Verwaltungsrat: Zusammensetzung, Unabhängigkeit, Sitzungs-Frequenz, Ausschüsse, Selbstevaluation.
- Geschäftsleitung: Bestellung, Beziehung zum Verwaltungsrat, Kompetenzen.
- Revision: Interne und Externe Revision, Audit Committee.
- Offenlegung: Geschäfts- und Corporate-Governance-Bericht.
- Vergütung: Vergütungsausschuss, System, Bericht.
- Stakeholder und ESG: Nachhaltigkeit, Diversität, Cyber-Governance.
Revision 2023
Die letzte umfassende Revision von 2023 hat den Swiss Code an die Aktienrechtsrevision angepasst, neue Themen wie ESG, Cyber-Governance und Diversität (Geschlechterrichtwerte ab 2026) gestärkt und die Empfehlungen zu Vergütungs-Governance präzisiert. Die Revision wurde in einem breiten Stakeholder-Prozess vorbereitet.
Praxis Schweiz
In der Schweizer Praxis hat Economiesuisse über den Swiss Code eine zentrale Stellung in der Corporate-Governance-Architektur.
Anwendung bei börsenkotierten Gesellschaften
Alle börsenkotierten Schweizer Gesellschaften wenden den Swiss Code nach Comply-or-Explain an. Die Berichterstattung erfolgt im Corporate-Governance-Bericht, der Teil des Geschäftsberichts ist. Die SIX prüft die Erfüllung der RLCG-Anforderungen. Abweichungen vom Swiss Code sind transparent zu begründen und werden von Proxy Advisors und institutionellen Investoren analysiert.
Anwendung bei nicht-kotierten Gesellschaften
Bei nicht-kotierten Schweizer Gesellschaften ist der Swiss Code nicht rechtlich oder börsenrechtlich verlangt, dient aber als Orientierungsrahmen. Bei grösseren KMU, Familiengesellschaften mit Fremd-Geschäftsleitung und VC-finanzierten Gesellschaften wird er zunehmend als Best-Practice-Referenz adaptiert. Die Adaptation erfolgt typisch proportional zur Grösse und Komplexität.
Empfehlungen zum Verwaltungsrat
Der Swiss Code empfiehlt zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats:
- Mehrheitlich oder vollständig unabhängige Mitglieder bei börsenkotierten Gesellschaften.
- Diversität nach Geschlecht, Alter, Erfahrung und Internationalität.
- Geschlechterrichtwerte ab 2026: 20 Prozent Frauen im VR, 30 Prozent in der GL nach Comply-or-Explain.
- Periodische Erneuerung mit Amtszeitbegrenzungen.
- Selbstevaluation mindestens jährlich.
- Lead Independent Director bei CEO-VR-Präsident-Personalunion.
Empfehlungen zu Ausschüssen
Der Swiss Code empfiehlt bei börsenkotierten Gesellschaften die Bildung von:
- Audit Committee mit überwiegend unabhängigen Mitgliedern und Finanz-Expertise.
- Vergütungsausschuss mit unabhängigen Mitgliedern und Vergütungs-Expertise (gesetzlich vorgeschrieben).
- Nominationsausschuss für VR- und GL-Besetzung.
- Risk Committee bei komplexen Risiko-Strukturen (etwa Banken, Versicherungen).
Empfehlungen zur Vergütung
Der Swiss Code empfiehlt:
- Transparente und nachvollziehbare Vergütungs-Policy.
- Pay-for-Performance-Verknüpfung.
- Long-Term-Orientierung in LTI-Plänen.
- Vergütungsausschuss mit Vergütungs-Expertise.
- Stakeholder-Dialog vor der GV.
- Periodische Überprüfung des Vergütungssystems.
Stakeholder-Dialog
Der Swiss Code empfiehlt einen strukturierten Stakeholder-Dialog mit grossen Aktionären, Proxy Advisors und weiteren Anspruchsgruppen. Best Practice ist die jährliche Investor-Relations-Roadshow vor der GV, ergänzt um spezifische Vergütungs- und ESG-Dialoge.
Verhältnis zu Ethos
Ethos als Schweizer Proxy Advisor und Investorenstiftung agiert teilweise komplementär, teilweise kritisch zum Swiss Code. Ethos prüft Vergütungsanträge und Governance-Praxis börsenkotierter Schweizer Gesellschaften und gibt Voting-Empfehlungen ab. Ethos referenziert den Swiss Code, hat aber teilweise strengere Anforderungen (etwa bei Unabhängigkeit, Diversität, ESG).
Politische Rolle von Economiesuisse
Economiesuisse ist die zentrale wirtschaftspolitische Lobby-Organisation der Schweizer Wirtschaft. Bei VR-relevanten Vorlagen hat sie historisch Position bezogen:
- Ablehnung der Minder-Initiative 2013 (erfolglos, Initiative angenommen).
- Ablehnung der 1:12-Initiative 2013 (erfolgreich, abgelehnt).
- Stellungnahmen zur Aktienrechtsrevision 2020 (in Kraft 2023).
- Stellungnahmen zu Klimaschutz-Vorlagen und ESG-Regulierung.
Diese politische Rolle prägt die Glaubwürdigkeit als neutrale Governance-Setzungs-Instanz und ist Gegenstand laufender Diskussion.
Internationale Vernetzung
Economiesuisse ist Mitglied von BusinessEurope (europäischer Dachverband), der International Chamber of Commerce (ICC) und weiteren internationalen Verbänden. Über diese Vernetzung wirkt sie auf internationale Governance-Standards ein, etwa bei OECD-Guidelines, EU-Aktionärsrechterichtlinie oder G20-Empfehlungen.
Weitere Publikationen und Tätigkeiten
Neben dem Swiss Code publiziert Economiesuisse:
- Regelmässige Studien zur Governance-Praxis börsenkotierter Schweizer Gesellschaften.
- Positionspapiere zu Vergütung, Diversität, ESG, Cyber-Governance, KI-Governance.
- Leitfäden für KMU-Verwaltungsräte.
- Wirtschaftspolitische Stellungnahmen (Vernehmlassungen, Kampagnen).
Über die Stiftung Economiesuisse werden Forschungs-Projekte und Weiterbildungs-Angebote unterstützt.
Häufige Fehler
In der Praxis tauchen wiederkehrende Schwächen im Umgang mit Economiesuisse und dem Swiss Code auf:
- Oberflächliche Comply-or-Explain-Berichterstattung: Abweichungen werden ohne substanzielle Begründung gerechtfertigt.
- Veraltete Bezugnahmen: Im Corporate-Governance-Bericht wird auf veraltete Swiss-Code-Versionen verwiesen.
- Fehlende Adaptation bei nicht-kotierten Gesellschaften: Der Swiss Code wird ignoriert, ohne dass eigene Governance-Standards definiert sind.
- Selektive Anwendung: Nur Teile des Swiss Code werden befolgt, ohne Begründung für das Auslassen anderer Teile.
- Mangelnde Verknüpfung mit SIX-RLCG: Die Berichterstattung erfüllt formell die RLCG, aber inhaltlich nicht die Swiss-Code-Empfehlungen.
- Fehlende Reaktion auf Revisionen: Bei Swiss-Code-Revisionen werden die eigenen Governance-Strukturen nicht angepasst.
- Verwechslung mit gesetzlichen Vorgaben: Swiss-Code-Empfehlungen werden als gesetzlich verbindlich dargestellt oder umgekehrt gesetzliche Vorgaben als blosse Empfehlungen behandelt.
- Übersehene Stakeholder-Dialog-Empfehlungen: Der Dialog mit grossen Aktionären und Proxy Advisors wird nicht systematisch geführt.
- Mangelnde ESG-Integration: Die Swiss-Code-2023-Empfehlungen zu ESG werden formell, aber nicht inhaltlich umgesetzt.
- Politische Vermischung: Economiesuisse-Lobby-Positionen werden mit Swiss-Code-Empfehlungen verwechselt.
Abgrenzung
Economiesuisse grenzt sich von verwandten Organisationen und Konzepten ab:
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt arbeitsrechtliche und sozialpolitische Interessen der Arbeitgeber. Economiesuisse vertritt wirtschaftspolitische Interessen der Unternehmen. Beide Organisationen sind komplementär, mit teilweiser Überschneidung bei Mitgliedschaften.
Swissmem, Scienceindustries und weitere Branchenverbände
Branchenverbände wie Swissmem (Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie) oder Scienceindustries (Chemie, Pharma) sind Mitglieder von Economiesuisse und vertreten branchenspezifische Interessen. Economiesuisse aggregiert diese in eine gesamtwirtschaftliche Vertretung.
SIX Swiss Exchange
Die SIX Swiss Exchange ist die Börsenbetreiberin und erlässt die Richtlinie Corporate Governance (RLCG). Sie baut auf dem Swiss Code auf, ist aber eine eigenständige Regulierungs-Instanz mit Börsenrechts-Kompetenz. Economiesuisse ist die zivilgesellschaftliche Selbstregulierungs-Instanz.
Ethos
Ethos ist eine Stiftung und ein Proxy Advisor, der die Interessen institutioneller Investoren bei Schweizer börsenkotierten Gesellschaften vertritt. Ethos ist teilweise kritischer zu Vergütungs- und Governance-Praktiken als Economiesuisse und referenziert den Swiss Code als Minimum-Standard.
Schweizerisches Institut für Verwaltungsräte (sivg)
Das sivg ist der Schweizer Berufsverband für Verwaltungsräte und bietet Weiterbildung und Vernetzung an. Es ist komplementär zu Economiesuisse, mit Fokus auf individuelle VR-Mitglieder statt Unternehmen.
Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament sind die gesetzgeberischen Instanzen. Economiesuisse ist eine Lobby-Organisation, die in Vernehmlassungen und Kampagnen Position bezieht, aber keine normative Kompetenz hat. Bei Konflikten gilt die gesetzliche Vorgabe.
OECD und G20
OECD und G20 publizieren internationale Corporate-Governance-Standards. Sie sind nicht direkt für Schweizer Gesellschaften verbindlich, beeinflussen aber den Swiss Code und die Schweizer Praxis. Economiesuisse referenziert internationale Standards, priorisiert aber Schweizer Eigenheiten (monistisches System, KMU-Struktur, Direkt-Demokratie).
Schweizerischer Anwaltsverband und SwissHoldings
Spezialisierte Verbände wie der Schweizerische Anwaltsverband (Rechtsanwälte) oder SwissHoldings (multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz) ergänzen Economiesuisse mit branchenspezifischer Vertretung. SwissHoldings vertritt etwa 60 grosse Schweizer Konzerne und ist enger auf Konzern-Themen fokussiert als Economiesuisse.
Häufige Fragen
Was ist Economiesuisse?
Was ist der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance?
Welche Rolle hat der Swiss Code in der Schweizer VR-Praxis?
Wie funktioniert Comply-or-Explain beim Swiss Code?
Welche Themen behandelt der Swiss Code?
Welche Beziehung hat Economiesuisse zur Politik?
Welche weiteren VR-relevanten Publikationen gibt Economiesuisse heraus?
Welche Kritik gibt es an Economiesuisse und am Swiss Code?
Verwandte Einträge
- Corporate Governance — Gesamtsystem der Führung und Kontrolle einer Gesellschaft — Verhältnis zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Aktionären und weiteren Stakeholdern.
- Comply or Explain — Swiss-Code-Prinzip, wonach Abweichungen von Governance-Empfehlungen zwar zulässig, aber begründet öffentlich erläutert werden müssen.
- Vergütungsbericht — Offenlegungsdokument zur Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung — bei börsenkotierten Gesellschaften gesetzlich pflichtig und bindender GV-Abstimmung unterworfen.
- Vergütungsausschuss — Ständiger Verwaltungsrats-Ausschuss, der die Vergütungs-Policy vorbereitet, GL-Vergütungen festlegt und den Vergütungsbericht erstellt — bei börsenkotierten Gesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.
- Say on Pay — Abstimmungsrecht der Generalversammlung über die Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung — in der Schweiz seit der Minder-Initiative bindend.
- Minder-Initiative — Volksinitiative «gegen die Abzockerei», 2013 mit 67.9 Prozent angenommen, Geburt der VegüV und Auslöser der strengsten Say-on-Pay-Regulierung weltweit.
- Audit Committee (Prüfungsausschuss) — Spezialisierter Ausschuss des Verwaltungsrats für Finanzberichterstattung, internes Kontrollsystem und Beziehung zur Revisionsstelle.
Fehlt etwas oder ist ein Fehler im Eintrag? Feedback zu diesem Begriff geben →